Abfragegebühren Verbraucherauskunft und Bonität

· Abfragegebühren Verbraucherauskunft und Bonität
Bönitätsprüfung beim Abschluß von Verträgen

Bei fast jedem Vertragsabschluss im Finanzbereich wird der Kunde aufgefordert, dem Einholen einer Bonitätsauskunft zuzustimmen. Das gilt sowohl für Neukunden als auch bei wichtigen Vertragsänderungen. In der Praxis verzichten viele Anbieter auf eine externe Bonitätsabfrage, wenn der Kunde mit ihnen bereits eine Geschäftsbeziehung unterhält.

Das gilt, wenn Strom- oder Gasversorgungskunden aus der Grundversorgung in einen Sondervertrag des gleichen Lieferanten wechseln wollen und auch, wenn bisherige Rechnungskäufer bei einem Versandhandel erstmals eine Ratenzahlung wünschen. Da die Schufa und vergleichbare Unternehmen nur auf Daten öffentlicher Verzeichnisse oder schwere Vertragsverletzungen zurückgreifen dürfen, sind die über Bestandskunden im eigenen Unternehmen gesammelten Daten wesentlich genauer. Im Gegensatz zur Schufa hat ein Lieferant Kenntnis von jeder an einen Kunden verschickten Mahnung. Wenn er für seine Abrechnung die übliche SAP-Software einsetzt, sieht er bei jedem Kunden sofort einen internen Wert an Bonitätspunkten.

Grundsätzlich ist es zwar nicht auszuschließen, dass ein Kunde bei einem Lieferanten regelmäßig und pünktlich bezahlt, während er durch sein Fehlverhalten bei anderen Unternehmen bereits negative Schufa-Einträge verwirkt hat. Wesentlich häufiger kommt es jedoch vor, dass über einen Kunden zwar noch keine negativen Schufa-Einträge verzeichnet sind, er jedoch die meisten seiner Rechnungen erst nach der ersten Mahnung bezahlt.

Die interne Bonitätsprüfung bewirkt in diesem Fall nicht nur die Ersparnis der Abfragegebühr, sie reduziert zugleich das Ausfallrisiko, da der Kunde in der Regel auf Grund der schlechten internen Kennzahlen zu seiner Bonität keinen Kredit und keinen Sondervertrag erhalten wird. Theoretisch kann ein Unternehmen die Kosten für die Bonitätsprüfung auf den Kunden abwälzen, indem es diesen auffordert, eine Schufa-Selbstauskunft vorzulegen. In der Praxis gelingt dieses Verfahren Vermietern in Ballungsgebieten mit einer entsprechenden Wohnungsknappheit, während die meisten Versandhändler, mit einer solchen Aufforderung, nur bewirken würden, dass der potentielle Kunde den Vertrag mit einem Wettbewerber abschließt.

Eine Schufa-Selbstauskunft muss zwar einmalig im Kalenderjahr kostenfrei erteilt werden, sie erhält jedoch auch vertrauliche persönliche Daten. Jeder Verbraucher kann bei der Schufa auch eine Verbraucherauskunft anfordern, welche nur die für den in Vorleistung tretenden Vertragspartner relevanten Daten umfasst. Die Abfragegebühr für eine solche Verbraucherauskunft wurde von der Schufa von bislang 7,80 auf künftig 18.50 Euro erhöht, während Firmen die entsprechenden Datensätze zu wesentlich günstigeren Preisen erhalten.