Geldanlage in forderungsberechtigte Anleihen

· Geldanlage in forderungsberechtigte Anleihen
Verhältnis zwischen Anleger zu Emittent

Manche Bezeichnungen sorgen im Anlagebereich nicht unbedingt für eine Erklärung des Produktes, sondern stiften beim Anleger mitunter nur Verwirrung. So beispielsweise auch die Bezeichnung der forderungsberechtigten Anleihe, die in der Form heute auch eher selten in der Praxis verwendet wird. Mit dieser Bezeichnung, soll dem Anleger suggeriert werden, dass es sich bei der forderungsberechtigten Anleihe um eine spezielle Form von Rentenpapier handelt.

Tatsächlich ist es aber so, dass jede Anleihe die Eigenschaft besitzt, forderungsberechtigt zu sein. Denn jede Anleihe ist gleichzeitig eine Schuldverschreibung, die somit dem Anleger und gleichzeitigem Inhaber der Anleihe auch das Recht verbrieft, seine Forderung wahrnehmen zu können, also ein Recht auf die Forderung zu haben. Die Forderung entsteht in der Praxis dadurch, dass der Anleger dem Emittenten der Anleihe praktisch ein Darlehen gibt, indem er sein Kapital aufwendet, um die Schuldverschreibung zu erwerben.

Da die Emission von Anleihen dem jeweils ausgebenden Staat oder dem Unternehmen hauptsächlich auch zur Kapitalbeschaffung dient, ist das Verhältnis Anleger zu Emittent durchaus mit dem eines Kreditgebers zum Kreditnehmer zu vergleichen. Daraus lässt sich dann auch die entstandene Forderung bzw. natürlich demgegenüber auch die Schuld ableiten. Die Forderung des Anleiheinhabers beinhaltet einerseits die Rückzahlung des investierten Kapitals, zum anderen aber auch noch die Zinsen, die dem Anleger als Ertrag in den Anleihebedingungen zugesichert worden sind. Ob eine Forderung dann in der Praxis auch durchgesetzt werden kann, ist nicht immer gewährleistet. Im Normalfall ist es so, dass der Emittent seiner Verpflichtung problemlos nachkommen kann, die Anleihe am Fälligkeitsdatum zu tilgen, sodass der Anleger sein investiertes Kapital zurück bekommt.

Die Anleihe selbst wird dann normalerweise zum Nominalwert zurück gezahlt. Die Zinszahlung erfolgt in der Regel jährlich, sodass auch diese Zinszahlung ein Teil der Forderung ist. Schwierig kann es für den Anleger dann werden, seine Forderung geltend zu machen, wenn der Emittent insolvent werden würde. Denn anders als es beispielsweise bei den Fonds der Fall ist, wird das in die Anleihen investierte Kapital nicht als Sondervermögen verwahrt. Und anders als beispielsweise beim Tages- oder Festgeld, fallen Anleihen auch nicht in den Bereich der gesetzlichen Einlagensicherung. Somit ist es durchaus möglich, dass der Anleger sein Kapital auch bei einer forderungsberechtigten Anleihe verlieren kann.