Konkursverfahren

· Konkursverfahren
Resultierenden Folgen

Egal, ob ein Unternehmen schon seit vielen Jahrzehnten besteht oder erst seit einigen Jahren auf dem Markt ist: Für den Eigentümer ist es in den allermeisten Fällen keine einfache Entscheidung, ein Konkursverfahren einzuleiten.

Auch für den Fall, dass der Antrag auf Eröffnung eines Konkursverfahrens von einem der Gläubiger gestellt wird, sind die daraus resultierenden Folgen schwerwiegend. Grundsätzlich kann ein Konkursverfahren oder ein Insolvenzverfahren, so der rechtlich korrekte Begriff, aus verschiedenen Gründen eingeleitet werden.

Wenn der Schuldner nicht mehr dazu in der Lage ist, ausstehenden Zahlungsverpflichtungen nachzukommen, ist er zahlungsunfähig. Falls noch keine Zahlungsunfähigkeit vorliegt, diese jedoch innerhalb eines überschaubaren Zeitraumes droht, kann ebenfalls ein Konkursverfahren beantragt werden. Der dritte Grund ist die Überschuldung des Unternehmens, wenn also die Verbindlichkeiten höher sind als das Vermögen der Firma. Über den Antrag entscheidet das Amtsgericht. Dabei beurteilt der Richter, ob das Vermögen des Schuldners ausreichend ist, um die Kosten für das Konkursverfahren zu decken. Andernfalls wird das Unternehmen in der Regel direkt liquidiert. Wird dagegen ein Konkursverfahren eingeleitet, so wird vom Insolvenzgericht ein Verwalter bestellt, der die Geschäfte für einen gewissen Übergangszeitraum leitet. Dieser Verwalter soll beurteilen, wie die Chancen auf eine Weiterführung des Betriebs sind und muss dazu die wirtschaftliche und rechtliche Lage der Firma ausführlich begutachten.

Ziel eines Konkursverfahrens ist es im allgemeinen, die Firma weiterzuführen, wenn auch mit einem geringeren Umsatz und mit weniger Beschäftigten. Dazu kann es während des Konkursverfahrens nötig sein, Angestellte zu entlassen oder die Gehälter zu kürzen, auch längere Arbeitszeiten können mit den Beschäftigten vereinbart werden. Gleichzeitig müssen auch die Gläubiger gegenüber einem Unternehmen, das sich im Konkursverfahren befindet, zurückstecken. In aller Regel würden diese bei einer Liquidierung der Firma nur einen geringen Teil ihrer ausstehenden Verbindlichkeiten zurückerhalten; in vielen Fällen liegt die Quote zwischen zehn Prozent und einem Drittel, abhängig von den vorhandenen Vermögenswerten und der Art der Verbindlichkeiten.

Durch einen Verzicht auf einen Teil ihrer Forderungen können die Gläubiger dagegen zum positiven Ende eines Konkursverfahrens beitragen. Wenn die Zahlungsverpflichtungen des Unternehmens sich durch niedrigere Zinsen und Tilgungsleistungen reduzieren, kann dies zu einer erfolgreichen Restrukturierung beitragen. Falls all diese Maflnahmen im Laufe des Konkursverfahrens nicht erfolgreich sein, wird das Unternehmen endgültig liquidiert. In diesem Fall werden die Vermögenswerte wie Immobilien oder Maschinen verkauft, aus dem Erlös werden nach Abzug der Kosten für das Konkursverfahren die Gläubiger bedient.