Konto ohne Schufa eröffnen

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In Deutschland stellt sich die Situation im Finanzbereich so dar, dass vom Grundsatz her zunächst einmal jeder volljährige Bürger die Möglichkeit hat, ein Girokonto eröffnen und nutzen zu können.

Letztendlich ist es aber dennoch die Entscheidung der Bank, ob sie der Kontoeröffnung zustimmt oder diese ablehnt. Lediglich die Sparkassen bilden hier eine gewisse Ausnahme, denn diese sind laut ihrem gesetzlichen Auftrag nahezu verpflichtet, einen Antrag zur Kontoeröffnung beim Girokonto anzunehmen. Wenn davon die Rede ist, dass man ein Konto ohne Schufa eröffnen kann, dann ist damit gemeint, dass eine Kontoeröffnung auch dann möglich ist, wenn man negative Merkmale in der Schufa stehen hat.

Vom Grundsatz her ist ein Negativmerkmal in der Schufa also noch kein Grund, der generell die Ablehnung eines Kontoeröffnungsantrages seitens der Bank rechtfertigen würde. Dennoch haben es nicht wenige Kunden in der Praxis recht schwer, trotz negativer Schufamerkmale eine Girokonto zu erhalten. Fall die Bank der Kontoeröffnung trotz Schufa dennoch zustimmen sollte, dann ist das Girokonto auf jeden Fall hinsichtlich einer Funktion eingeschränkt, nämlich einer nicht möglichen Überziehung des Kontos. Das Konto ohne Schufa zu eröffnen beinhaltet in Deutschland im Grunde fast zwangsläufig, dass dem Kunden weder ein Dispokredit gewährt wird, noch können Überziehungen des Kontos zugelassen werden. Die Banken akzeptieren in diesen Fällen in der Regel nur die Eröffnung eines so genannten Guthabenkontos.

Dabei wird in vielen Fällen auch gar nicht weiter nachgefragt, warum eine negative Eintragung in der Schufa vorhanden ist bzw. was der Anlass der Einträge ist. Man kann nämlich durchaus zwischen „leichten“ und „schweren“ Fällen von negativen Schufamerkmalen unterscheiden. So ist es zum Beispiel im Hinblick auf die Kreditwürdigkeit des Kunden eigentlich völlig unerheblich, wenn der Kunde einen negativen Eintrag in der Schufa in Form eines Mahnbescheides hat, weil er einen Strafzettel fürs Falschparken nicht zahlen wollte. Vielleicht befindet sich der Kunde sogar im Recht, aber zumindest handelt es sich hier um einen „leichten“ Fall, wobei diese Art von Mahnbescheid im Grunde überhaupt nichts über die Bonität des Kunden aussagt. Dennoch machen sich die Banken nur selten die Mühe, den Sachverhalt zu prüfen. 

Ein „schwerer“ Fall ist es natürlich auch der anderen Seite, wenn beispielsweise Vollstreckungsbescheide oder unerledigte Kredite in der Schufa stehen, dann fordert die Bank mit Recht die Eröffnung eines Guthabenkontos, wenn man ein Girokonto nutzen möchte. Nicht so streng handhaben es übrigens viele Banken im Ausland, zum Teil hat die Schufa hier gar keine Bedeutung. So ist es für den Kunden aus Deutschland heute im Rahmen der Europäischen Union durchaus möglich, im Ausland ein in Euro geführte Girokonto zu eröffnen, beispielsweise über eine Direktbank, dass auch mit allen Funktionen genutzt werden kann, wo also auch Kontoüberziehungen trotz negativer Schufa möglich sind.

Kommentare

Wie ist der rechtliche Anspruch beim Konto geregelt?

Ich hätte noch einige Fragen zu dem Artikel bzw. zum Konto ohne Schufa im Allgemeinen, vielleicht können diese beantwortet werden. Zum einen würde mich interessieren, ob man rechtlich eigentlich einen Anspruch darauf hat, dass die Banken ein Konto auch bei schlechter Schufa eröffnen, also ein Guthabenkonto?

Zum anderen habe ich gehört, dass die Kontoführungsgebühren bei solchen Konten, vor allem auch bei den ausländischen Banken, teilweise sehr hoch sind. Bin ich dahin gehend richtig informiert oder was sollte man noch alles bei einer derartigen Kontobeantragung und dann möglichen Kontoeröffnung beachten?