Mehr Anlegerschutz durch das Wertpapierhandelsgesetz

· Mehr Anlegerschutz durch das Wertpapierhandelsgesetz
Verbarucherschutz nach dem WpHG

Aufgrund der vielen Produkte, die inzwischen im Finanzbereich am Geld- und Kapitalmarkt angeboten werden, benötigen die meisten Verbraucher, die im Anlagebereich Geld anlegen möchten, die Hilfe einer professionellen Beratung. Durchgeführt wird diese Beratung meistens von Banken oder sonstigen Finanzdienstleistern. Ein größer Produktbereich sind im Anlagebereich auch die Wertpapiere, zu denen Aktien, Anleihen oder auch Fonds zählen.

Da es sich bei den Wertpapieren im Normalfall um so genannte Risikopapiere handelt, ist es auch für den Anleger mit bestimmten Risiken verbunden, wenn er mit Wertpapieren handelt. Auch aus diesem Grund, nämlich den Anleger über diese Risiken aufzuklären und ihn auch vor bestimmten Risiken zu schützen, trat im Jahre 1994 das Wertpapierhandelsgesetz in Kraft.

Das WpHG hat diverse Aufgaben, die sich auf die Produktsparte der Wertpapiere und deren Handel erstrecken. Neben den Richtlinien zur Vermeidung von Insiderhandel oder von Manipulationen steht vor allem der kurz zuvor bereits erwähnte Schutz des Verbrauchers in seiner Funktion als Anleger im Vordergrund. So beinhaltet das Wertpapierhandelsgesetz zum Beispiel auch Richtlinien und Vorgaben, wie eine Beratung eines Anlegers erfolgen muss und dass diese Beratung seitens der Banken und anderer Finanzdienstleister überhaupt vorgenommen werden muss. So schreibt das Wertpapierhandelsgesetz zum Beispiel ausdrücklich vor, dass ein Kunde vor dem Kauf von Wertpapieren anlagegerecht beraten werden muss.

Ein Schwerpunkt dieser Beratung, die von jeder Bank vorgenommen werden muss ist, dass der Anleger über die Risiken der Anlage und des Handels mit den entsprechenden Wertpapieren aufgeklärt wird. Zudem muss der Kunde in eine bestimmte Risikoklasse eingruppiert werden. Welche Risikoklasse das ist richtet sich danach, ob der Kunde eine sehr sichere Anlageform haben möchte oder auch bereit ist zu investieren, wenn mit dem Kauf der gewünschten Wertpapiere (höhere) Risiken verbunden sind.

Das Wertpapierhandelsgesetz verlangt hier zudem eine schriftliche Dokumentation der erfolgten anlagegerechten Beratung durch die Bank oder den sonstigen Anbieter. Neben dem direkten Schutz der Anleger gibt das Wertpapierhandelsgesetz aber auch viele Grundlagen, die für die Arbeit der Kontroll- und Überwachungsbehörden, allen voran das BaFin, notwendig sind. Wird gegen geltendes Recht verstoßen, so sieht das Wertpapierhandelsgesetz durchaus verschiedene Sanktionen vor.