Wissenswertes zum Börsenhandel von Laufzeitfonds

· Wissenswertes zum Börsenhandel von Laufzeitfonds
Hauptmerkmale und Unterschiede

Im Fondsbereich sollte man sich als Anleger zumindest von den Grundlagen her auskennen, denn ansonsten läuft man aufgrund der vielen Angebote durchaus die Gefahr, sich für einen nicht zu den eigenen Vorstellungen passenden Fonds zu entscheiden. Das könnte einem zum Beispiel bei einem Laufzeitfonds passieren, falls man eigentlich einen Fonds sucht, in den man über Jahrzehnte hinweg investieren möchte, sich aber dennoch für einen Laufzeitfonds entscheidet.

Ein Merkmal des Laufzeitfonds ist nämlich, dass eine sehr langfristige Investition im Bereich von Jahrzehnten deshalb nicht möglich ist, weil diese Fonds eine zeitlich begrenzte Laufzeit haben. Bei nahezu allen anderen offenen Fonds gibt es hingegen keine zeitliche Begrenzung, sodass diese Fonds zum Beispiel auch bestens zur Altersvorsorge geeignet sind. Das kann natürlich auf einige Laufzeitfonds ebenfalls zutreffen und ist dann natürlich abhängig von der Gesamtlaufzeit des Fonds. Eine befristete Laufzeit ist das Hauptmerkmal eines jeden Laufzeitfonds. Zu den weiteren Eigenschaften dieser speziellen Fonds zählt darüber hinaus auch, dass die Anteile am Fonds auch nur über einen festgelegten Zeitraum hinweg vom interessierten Anleger erworben werden können.

Und zwar bezeichnet man diesen Zeitraum im Fachbereich als Zeichnungsphase, wie es sie unter anderem auch bei einer Neuemission von Aktien oder Anteilen an einem geschlossenen Fonds gibt. Auch beim Laufzeitfonds muss sich der Anleger dann während der Zeichnungsfrist entscheiden, ob und wie viele Anteile er gerne kaufen/zeichnen möchte. Nach Ablauf der Zeichnungsphase können dann nämlich keine Anteile mehr an dem Laufzeitfonds erworben werden. Auf der einen Seite ist der mögliche Zeitpunkt des Anteilserwerbes also auf die Zeichnungsphase beschränkt. Auf der anderen Seite trifft diese zeitliche Begrenzung aber nicht auf den möglichen Verkauf der Anteile zu.

Denn der Anleger muss die Fondsanteile keineswegs bis zum Ende der Laufzeit des Fonds halten, sondern kann diese vorher zu jedem Zeitpunkt an die Fondsgesellschaft zurückreichen, wie es im Prinzip bei jedem offenen Fonds üblich ist. Inhaltlich investieren Laufzeitfonds bis auf ganz wenige Ausnahmen ausschließlich in Rentenpapiere, also demnach in festverzinsliche Wertpapiere, die auch als Anleihen bezeichnet werden. In Aktien wird bei den Laufzeitfonds deshalb nicht investiert, weil der Anleger am Laufzeitende mindestens 100 Prozent des investierten Geldes zurückbekommen soll.