Baukostenzuschuss als Zahlungsverpflichtung
Viele Verbraucher zahlen verschiedene Beiträge, von denen Sie nicht selten gar keine Kenntnis haben oder deren Bedeutung nicht kennen. Zu diesen Beiträgen zählt sicherlich unter anderem auch der Baukostenzuschuss.
Hierbei handelt es sich nicht - wie viele Verbraucher sicherlich aufgrund des Namens zunächst vermuten würden - um eine Gabe des Staates, der damit den Bau von Immobilien fördern möchte.
Vielmehr ist der Baukostenzuschuss eine Abgabe der Bürger, allerdings nicht an den Staat, sondern an die Energieversorger aus den zwei Bereichen Strom und Erdgas. Die gesetzliche Basis für die Berechnung des Baukostenzuschusses ist, dass die Energieversorger natürlich zur Lieferung von Strom und Gas die entsprechende Netze/Leitungen benötigen. Diese Netze errichten sich nicht von selbst, sondern müssen von den Betreibern erstellt werden, was natürlich Kosten verursacht, nämlich Baukosten. Und genau diese Baukosten werden an den Endverbraucher im Zuge des Baukostenzuschusses weitergereicht. Allerdings darf der Baukostenzuschuss insgesamt - natürlich auf sämtliche Haushalte bzw. Endkunden umgelegt - nicht mehr als die Hälfte der Gesamtkosten betragen, die den Versorgern für die Errichtung der Versorgungsnetze entstehen.
Beim Baukostenzuschuss für die Gasversorgung ist es so, dass jeder Gaskunde diesen Zuschuss zahlen muss, eine Ausnahme gibt es nicht. Insofern ist man natürlich etwas besser beraten, wenn man mit Erdöl statt mit Erdgas heizt, wobei der Baukostenzuschuss andererseits natürlich einen nur relativ geringen Anteil an den gesamten jährlich anfallenden Gaskosten hat. Auch den Baukostenzuschuss im Bereich der Stromversorgung können die Versorger den Verbrauchern berechnen, allerdings gibt es diesbezüglich eine Ausnahme.
Und zwar ist der Baukostenzuschuss nur dann in Rechnung zu stellen, wenn die Anlage, die im Haus für die jeweilige Versorgung mit Strom zuständig ist, mehr als 30 Kilowattstunden leisten kann. Unter dieser Voraussetzung ist der Baukostenzuschuss zu berechnen, sodass Eigenheimbesitzer im Normalfall gar nicht von diesem Baukostenzuschuss im Stromsektor betroffen sein werden. Ansonsten wird der Baukostenzuschuss normalerweise durch die monatlichen Abschläge bezahlt, die ohnehin für die Stromversorgung und Gasversorgung anfallen.
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