Rendite und Steuervorteile von Treuhandanlagen
Manche Anlageformen sind selbst denjenigen Verbrauchern nicht geläufig, die sich eigentlich ganz gut im Anlagebereich auskennen, weil sie einfach sehr speziell sind und im Verhältnis zu den vielen gebräuchlichen Investments auch eher selten in Anspruch genommen werden.
Zu diesen Anlageformen zählen sicherlich auch die sogenannten Treuhandanlagen, zumal es diese hierzulande in dem Sinne gar nicht oder nur ganz vereinzelt gibt. Ganz anders stellt sich die Situation hingegen in der Schweiz dar, denn dort werden solche Treuhandanlagen auch den deutschen Anlegern durchaus aktiv von den Banken angeboten.
Um es sofort vorweg zu nehmen: Die Treuhandanlagen sind selbstverständlich legal und haben nichts mit etwaiger Steuerhinterziehung zu tun, was sicherlich nicht wenige Verbraucher aufgrund der Tatsache "Geldanlage in der Schweiz" zunächst vermuten könnten. Eine solche Treuhandanlage ist in erster Linie für Anleger konzipiert, die auf legale Weise Steuern sparen möchten. Denn durch eine Treuhandanlage ist es möglich, steueroptimierte Erträge zu erzielen, denn die sonst in der Schweiz veranschlagte Verrechnungssteuer als eine Art Kapitalertragssteuer fällt bei diesen Anlagen nicht an. Die Treuhandanlage funktioniert dabei eigentlich nach einem recht einfachen und auch transparenten Prinzip. Zunächst sucht sich der Anleger eine Bank, vorzugsweise aus der Schweiz aus, bei welcher er sein Kapital anlegen möchte. Die Schweizer Banken bieten zu diesem Zwecke spezielle Treuhandanlagen an, bei denen der Anleger sich sowohl zwischen verschiedenen Laufzeiten als auch zwischen unterschiedlichen Anlagesummen entscheiden kann. Meistens handelt sich es bei diesen Anlagen um sichere Termingelder.
Das Besondere an den Treuhandanlagen ist nun, dass die angelegte Kapitalsumme auf einem Konto deponiert wird, welches auf den Namen der Bank, und nicht auf den Namen des Anlegers geführt wird. Die Bank verwaltet das Kapital dann also als die Treuhänderin. Dennoch wird das Geld natürlich für Rechnung des Kunden angelegt und der Anleger ist auch derjenige, der die gesamten Anlagerisiken zu tragen hat. Damit eine solche Anlageform getätigt werden kann, müssen Bank und Kunde einen Treuhandvertrag schließen.
Diese Vereinbarung beinhaltet dann hauptsächlich die Rechte und Pflichten, die mit der Treuhandanlage jeweils verbunden sind. Ein gewisses Vertrauen sollte der Anleger gegenüber der Bank auf jeden Fall haben, denn gegenüber Dritten kann die Bank - auch wenn sie das im Innenverhältnis nicht darf - theoretisch über das Kapital des Kunden verfügen, denn immerhin wird das Anlagekonto auf den Namen der Bank geführt.
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