Regelungen und Schutz beim Bankgeheimnis
Das Bankgeheimnis ist in Deutschland eine vertraglich zugesicherte Pflicht der Banken, Verschwiegenheit über kundenbezogene Daten zu bewahren. Die Pflicht der Banken bezieht sich dabei nicht nur auf die Daten der eigenen Kunden, sondern wenn die Bank im Rahmen der Geschäftstätigkeit Kenntnis über andere Daten von einem Kunden einer anderen Bank erhält, dann bezieht sich die Verschwiegenheitspflicht auch auf diese Daten.
Als vertraglich zugesicherte Pflicht der Banken wird das Bankgeheimnis in den AGB geregelt. Das Bankgeheimnis existiert in Deutschland bereits seit dem Jahre 1619. Aus dem Grund handelt es sich dabei um ein Gewohnheitsrecht, von welchem jeder Bankkunde somit ausgehen kann. Gesonderte gesetzliche Regelungen zum Bankgeheimnis existieren in Deutschland nicht.
Jedoch wird das Bankgeheimnis durch einige gesetzliche Regelungen gelockert. Insbesondere durch das 'Gesetz zur Förderung der Steuerehrlichkeit' wurde die Verschwiegenheitspflicht der Banken gelockert. Behörden dürfen somit zur Aufklärung von Straftaten oder zur Überprüfung von steuerrelevanten Daten bei Auffälligkeiten Daten von Banken über Kunden einholen. Die Banken wurden somit durch gesetzliche Regelungen verpflichtet, den Behörden auf Anfrage auch entsprechende Auskunft zu geben. Zu den Behörden, welche sich im Einzelfall Zugriff auf einige der Bankkundendaten verschaffen können, zählen zum Beispiel die Steuerbehörde, das Finanzamt vor Ort, das Sozialamt oder auch die Agentur für Arbeit. Durch die Auskunftspflicht der Bank sollen sich zum Beispiel fehlerhafte Angaben bei Anträgen von Sozialleistungen überprüfen lassen. Durch die Strafprozessordnung haben allerdings auch ermittelnde Behörden, wie die Polizei, die Staatsanwaltschaft oder das Gericht ein Recht, relevante Daten von Banken einzuholen. Die Möglichkeit ist bereits dann gegeben, wenn lediglich ein Anfangsverdacht gegen eine Person besteht.
Aber auch durch viele weitere gesetzliche Vorschriften des Geldwäschegesetzes, des Kreditwesengesetzes, des Außenwirtschaftsgesetzes oder des Wertpapierhandelsgesetzes wird das deutsche Bankgeheimnis gelockert. Einige Daten werden von Bank zu Behörde nicht nur nach individueller Anfrage, sondern regelmäßig versandt. Dabei handelt es sich um Daten zu Freistellungsaufträgen. Durch die Nutzung der Freibeträge können Bankkunden die Steuern für Zinsen auf Kapitalerträge einsparen.
Jedoch nicht im unbegrenzten Ausmaß. Bei jeder Anmeldung eines Freibetrages und auch nachfolgend bei der Nutzung wird eine Meldung an das Bundeszentralamt für Steuern gemacht. Zwar werden in diesem Zusammenhang nur die persönlichen Daten mit der Angabe zu den Freibeträgen übermittelt, jedoch lässt sich anhand der genutzten Freibeträge auf die individuellen Vermögensverhältnisse schließen. Aus dem Grund sehen viele Menschen darin einen erheblichen Einschnitt in das zugesicherte Bankgeheimnis.
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