Kreditangebote und Abruffristen bei Immobilienfinanzierungen
Im Rahmen einer Baufinanzierung benötigt der Darlehensnehmer vor dem Beginn des Bauvorhabens eine Kreditzusage über die Gesamtsumme der veranschlagten Kosten, während er das Geld konkret erst im Moment der Fälligkeit der einzelnen Rechnungen braucht. Die jeweiligen Fälligkeiten richten sich nach dem Baufortschritt.
Zur Überbrückung des Zeitraumes zwischen der Kreditzusage und der tatsächlichen Auszahlung des Darlehens dient die Abruffrist. Innerhalb dieser Frist kann der Kunde das Darlehen in mehreren Teilbeträgen abrufen, so dass er immer dann Geld ausbezahlt bekommt, wenn er eine Rechnung bezahlen muss. Aus Kostengründen kann die Bank den Umfang gebührenfreier Teilauszahlungen auf eine angemessene Anzahl beschränken, so dass sich die Zusammenfassung mehrerer Teilrechnungen zu einer Geldanforderung anbietet.
Die Höhe des Gesamtdarlehens wird bei Vertragsabschluss verbindlich festgelegt. Grundsätzlich ist es ratsam, bei der Planung der Darlehenshöhe eine angemessene Reserve einzurechnen. Wenn die gesamten Baukosten nicht höher als geplant ausfallen, lässt sich der zusätzlich aufgenommene Kredit für die Einrichtung verwenden. Wurde hingegen ein zu geringer Darlehensbetrag beantragt, kostet die erforderliche Aufnahme eines weiteren Darlehens mindestens Zeit, in den meisten Fällen ist die Nachfinanzierung auch mit höheren Kosten verbunden. Bei einem Baudarlehen mit vereinbarter Abruffrist muss der Kunde den Kredit vollständig in Anspruch nehmen. Aus Kundensicht erscheint ein Baudarlehen mit einer flexiblen Kredithöhe, bei welchem die Inanspruchnahme einen beliebigen Betrag zwischen der Mindest- und der Maximalhöhe des Darlehens ausmachen darf, als wünschenswert.
Da eine derartige Vereinbarung jedoch die Planungssicherheit der Bank bezüglich ihrer Gesamtkreditvergabe stark einschränkt, befinden sich Angebote für flexible Baukredite auf dem Markt so gut wie nicht. Wenn eine Zinsbindungsfrist vereinbart wurde, was bei Baufinanzierungen dem Standard entspricht, gilt für den gesamten Kredit der gleiche Zinssatz. Auf diese Weise ist der Kunde vor steigenden Zinsen zwischen dem Zeitpunkt der Kreditvereinbarung und dem Termin der Teilauszahlung geschützt, er profitiert aber auch nicht von möglichen Zinssenkungen. Für den Kreditnehmer ideal ist eine Abruffrist, welche erst nach dem Ende der gesamten Bauarbeiten abläuft.
Die Frist kann jedoch bei Bedarf in der Regel verlängert werden. Wenn das beantragte und genehmigte Baudarlehen am Ende der vereinbarten Abruffrist noch nicht vollständig ausgezahlt wurde und der Kunde keine Verlängerung erhält, berechnet die Bank für den Restbetrag Bereitstellungszinsen. Diese Bereitstellungszinsen entschädigen den Kreditgeber dafür, dass der genehmigte Kreditbetrag gebunden ist und nicht für weitere Darlehen verwendet werden kann, während er keine Darlehenszinsen einnimmt.
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