Nullkupon-Anleihen als ehemalige Steuersparmodelle

· Nullkupon-Anleihen als ehemalige Steuersparmodelle
steuerfreie Anleihen nur noch in Albeständen

Steuerfreie Anleihen gibt es heutzutage im Prinzip gar nicht mehr, wenn man einmal von den wenigen "Altbeständen" absieht, welche den Anlegern und Inhabern dieser speziellen Anleihen teilweise unter ganz bestimmten Voraussetzungen noch beim Steuern sparen helfen können.

Früher galten die Nullkupon-Anleihen als ein wahres Steuersparmodell. Dabei kann "früher" sogar zeitlich genau definiert werden, denn ihre Vorteile konnten die auch als Zerobonds bezeichneten Nullzins-Anleihen bis zum 31.12.2008 ohne Einschränkung ausspielen. Danach wurde allerdings die Abgeltungssteuer eingeführt, was unter anderem zur Konsequenz hatte, dass die ehemals steuerfreien Anleihen nicht mehr steuerfrei waren. Die Ursache dafür ist gewesen, dass die vorherige Spekulationssteuer und damit auch die Spekulationsfrist entfiel, und eben durch die Abgeltungssteuer ersetzt wurde.

Im Wesentlichen rührte die vorherige Steuerersparnis bei den Nullkupon-Anleihen daher, dass bei diesen Rentenpapieren keine Zinszahlung vorgenommen wurde. Somit gab es zunächst einmal auch keine Einnahmen bzw. Erträge für den Anleger, die er hätte versteuern müssen. Da aber natürlich kein Kunde Geld investieren wird, ohne damit einen Ertrag zu erwirtschaften, waren die Zerobonds mit einem Abschlag (Disagio) ausgestattet. Dieser Abschlag wurde beim Kauf der Anleihen vorgenommen, sodass der Anleger weniger Kapital aufwenden musste, als der Nennwert der Anleihe es eigentlich verlangt hätte. Da die Anleihe jedoch zum Nominalwert getilgt wurde, konnte der Inhaber auf diese Weise einen Ertrag erzielen. Da dieser Ertrag aber keine Zinseinnahme, sondern eine Art Kursgewinn war, blieb er steuerfrei. Das galt allerdings im Zuge der Spekulationssteuer nur dann, wenn man die Anleihe mindestens ein Jahr und noch einen weiteren Tag in seinem Wertpapierdepot hatte.

Das Disagio wurde bei der damals noch steuerfreien Anleihe vom Emittenten meistens in der Höhe gewählt, dass der Ertrag mit dem einer verzinslichen Anleihe zu vergleichen war. Allerdings war natürlich der deutliche Vorteil der Zerobonds zu berücksichtigen, dass der Ertrag vor Steuern praktisch derselbe wie der nach Steuern war, während bei verzinslichen Anleihen die Nachsteuerrendite natürlich oftmals geringer als die Vorsteuerrendite ist. Heute sind die Nullkupon-Anleihen aus den erwähnten Gründen kaum noch am Finanzmarkt anzutreffen.