Ende oder Neubeginn nach Insolvenzantrag
Oft wird ein Insolvenzantrag als Ende eines Unternehmens verstanden. Natürlich ist das in vielen Fällen richtig, schließlich wird ein Insolvenzantrag dann gestellt, wenn sich die jeweilige Firma in ernsten wirtschaftlichen Schwierigkeiten befindet. Doch nicht immer bedeutet der Insolvenzantrag, dass das Unternehmen nach Abschluss des Verfahrens vom Markt verschwindet.
Vielmehr kann er auch ein neuer Anfang sein, da Altlasten auf diese Weise getilgt werden, während die Substanz erhalten bleibt. Gestellt werden kann der Insolvenzantrag entweder von einem Gläubiger oder vom Schuldner selbst.
Unternehmer, die innerhalb einer Personengesellschaft agieren, haben dabei ein persönliches Interesse daran, den Insolvenzantrag rechtzeitig zu stellen, schließlich haften sie für die Schulden des Unternehmens mit ihrem Privatvermögen. Bei Kapitalgesellschaften dagegen gibt es Geschäftsführer oder Vorstände, die nicht unbedingt gleichzeitig Gesellschafter sind. Diese sind daher rechtlich dazu verpflichtet, den Insolvenzantrag spätestens drei Wochen nach Eintritt der Zahlungsunfähigkeit oder der Überschuldung zu stellen, andernfalls haften sie ebenfalls persönlich für Schäden, die durch das Versäumnis entstehen. Zuständig für den Insolvenzantrag ist das Amtsgericht, in dessen Bezirk der Schuldner seinen Gerichtsstand hat. Zusammen mit dem Insolvenzantrag müssen entsprechende Unterlagen eingereicht werden. Beim Antrag durch den Schuldner selbst zählt dazu vor allem eine komplette Aufstellung über das Vermögen des Unternehmens sowie eine Übersicht über die Verbindlichkeiten. Außerdem sind die handelnden Personen nach einem Insolvenzantrag dem Insolvenzgericht gegenüber zur Auskunft verpflichtet, sie dürfen sich also nicht auf Geschäftsgeheimnisse oder ähnliches berufen.
Wenn das Gericht nach dem Insolvenzantrag ein Insolvenzverfahren eröffnet, wird ein Insolvenzverwalter eingesetzt, der das Unternehmen weiterführen soll und zugleich ein Sanierungskonzept erarbeitet. Darin werden die Firma und die Ursachen, die zur Krise geführt haben, analysiert sowie Maflnahmen dargestellt, die nötig sind, um die Firma zu sanieren. In der Regel zählen dazu Verhandlungen mit den Gläubigern, die auf einen Teil ihrer Forderungen verzichten oder diese zumindest stunden müssen, um der Firma wieder wirtschaftlichen Spielraum zu verschaffen.
Für die Gläubiger kann sich das durchaus auszahlen; wird eine Firma sofort liquidiert, erhalten sie in der Regel nur einen sehr kleinen Teil ihrer Forderungen zurück - wenn überhaupt. Wenn ein Unternehmen aufgrund seiner Struktur und seiner Marktposition also Potenzial hat, kann ein Insolvenzantrag auch ein neuer Anfang sein. Beurteilen lässt sich dies nur im Einzelfall, schließlich liegen in jedem Fall gewisse Fehler vor, die Inhaber oder Geschäftsführer in der Vergangenheit begangen haben. Allgemein sollte der Insolvenzantrag jedoch nicht als zwangsläufiges Ende der Firma angesehen werden.
- Anmelden oder Registrieren um Kommentare zu schreiben