Pensionsfonds als betriebliche Altersvorsorge
Die Altersvorsorge ist in Deutschland und einigen anderen Ländern auf drei sogenannten Säulen aufgebaut. Diese drei Säulen sind als Basis die gesetzliche Rentenversicherung, die betriebliche Altersvorsorge sowie die immer wichtigere private Altersvorsorge.
Die gesetzliche Rente erhalten alle Bürger, die während ihres Arbeitslebens in die Rentenkasse eingezahlt haben. Eine private Altersvorsorge muss man sich selbst aufbauen, zum Beispiel durch regelmäßiges Sparen unter Einbezug der Riester-Förderung.
Das Thema betriebliche Altersvorsorge wird auch heute noch nicht selten vernachlässigt, dabei ist es sowohl wichtig als auch sinnvoll, sich ebenfalls um diese Form der Vorsorge zu kümmern. Gesetzlich ist nämlich jeder Arbeitgeber dazu verpflichtet, mindestens einen Durchführungsweg der betrieblichen Altersvorsorge anzubieten, auch wenn er selbst nicht gezwungen werden kann, Beiträge zu zahlen, also etwas zur betrieblichen Altersvorsorge beizusteuern. Es gibt heutzutage fünf sogenannte Durchführungswege für die betriebliche Altersvorsorge. Und zwar sind das die Direktzusage, die Pensionskasse, die Direktversicherung, die Unterstützungskasse und seit einigen Jahren ist mit den Pensionsfonds noch ein weiterer Durchführungsweg hinzu gekommen. Seit 2002 dürfen hierzulande erst Pensionsfonds offiziell als Möglichkeit der betrieblichen Altersvorsorge genutzt werden. Die Gründung solcher Pensionsfonds erfolgt meist von Banken oder Versicherungsgesellschaften. Das Prinzip ist hier ähnlich wie das der "normalen" Investmentfonds, in die heute viele Millionen Anleger in Deutschland investieren und im Bereich der privaten Altersvorsorge regelmäßig sparen. Denn auch der Pensionsfonds nimmt die Beiträge der Arbeitnehmer, um diese zum Beispiel in Aktien oder sonstige Wertpapiere zu investieren.
Wie auch die Investmentfonds im Bereich der privaten Altersvorsorge, so zeichnen sich auch die Pensionsfonds bisher durch ein etwas höheres Risiko, aber dafür auch durch eine sehr gute Rendite aus. Nicht alle Arbeitnehmer bieten natürlich den Durchführungsweg Pensionskasse an, denn verpflichtet sind die Unternehmen nur dazu, einen der fünf möglichen Durchführungswege zu ermöglichen. Wer sich allerdings als Arbeitnehmer zwischen den verschiedenen Wegen entscheiden kann, der sollte die Vor- und Nachteile der unterschiedlichen Möglichkeiten der betrieblichen Altersvorsorge kennen.
Zu den Vorteilen der Pensionsfonds gehört zum Beispiel die Tatsache, dass die Beiträge bis zu gewissen Betragsgrenzen nicht sozialversicherungspflichtig sind. Darüber hinaus wird mit den Pensionsfonds bisher eine sehr gute Rendite erzielt, was sicherlich nicht bei allen anderen Durchführungswegen so ist. Durch die relativ freie Wahl der Kapitalanlagen kann der Pensionsfonds freier agieren und zum Beispiel auch die Chancen des Investments in Aktien nutzen. Auf einen garantierten Ertrag muss der Arbeitnehmer bei den Pensionsfonds allerdings verzichten, was einen Nachteil gegenüber anderen Durchführungswegen darstellen kann.
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