Inkassoscheck Vorlagefristen und Laufzeiten

· Inkassoscheck Vorlagefristen und Laufzeiten
Checks aus dem Ausland

Einen Inkassoscheck erhalten viele Personen von Unternehmen, welche im Ausland ansässig sind. Im Inland sind diese Schecks eher nicht üblich, sondern bei der Vorlage eines Inlandsscheck erhält der Inhaber den Gegenwert normalerweise unter Vorbehalt der Gutschrift und somit sofort ausbezahlt.

Der Inhaber des Inkassoschecks muss oftmals vier bis sechs Wochen auf die Gutschrift warten. Diese langen Gutschriftzeiten kommen häufig deshalb zustande, da sich die bezogenen Banken im Ausland befinden. Zudem erhält der Inhaber des Schecks den Gegenwert bei der einlösenden Bank nicht direkt ausbezahlt, sondern die Bank wartet zunächst die Gutschrift ab.

Aus diesem Grund wird beim Inkassoscheck auch häufig vom Einzugsscheck gesprochen, denn der erfolgreiche Einzug des Geldes ist für die Auszahlung des Scheck-Gegenwertes an den Begünstigten erforderlich. Bei der Einlösung des Inkassoschecks ist es häufig erforderlich, dass der Scheckgegenwert in die Landeswährung umgerechnet wird. So können Inkassoschecks in Euro, aber auch in Fremdwährungen ausgestellt sein. Bei einem Inkassoscheck in Fremdwährung kann der Inhaber selbst den Devisenkurs bestimmen, zu welchem die Umrechnung erfolgt. Dies liegt daran, dass wie bei anderen Schecks auch der Vorlagetag über den anzuwendenden Devisenkurs bestimmt. Bei einem Inkassoscheck erhält der Scheckinhaber jedoch zusätzlich eine Wahl. So kann dieser bestimmen, ob der Scheckgegenwert zum Devisenkurs des Vorlagetages oder des Zahlungstages erfolgen soll.

Da die Einlösung einige Wochen in Anspruch nehmen kann, können diese Kurse in einigen Fällen erhebliche Unterschiede aufweisen. Allerdings hat der Inhaber eines Inkassoschecks nicht unbegrenzt Zeit diesen einzulösen, sondern auch bei Inkassoschecks gibt es Scheckvorlagefristen. Nach Ablauf dieser Frist kann der Aussteller den Scheck jederzeit widerrufen und zugleich kann die Bank auch die Annahme eines solchen Schecks ablehnen.

Jedoch ist der Scheck auch nach der Scheckvorlagefrist noch gültig, so dass dieser normalerweise noch angenommen wird. Die Vorlagefristen für Inkassoschecks richten sich nach dem jeweiligen Ausstellungsland. So liegt die Scheckvorlagefrist bei Inlandsschecks, also bei Schecks welche im Ausland ausgestellt wurden, bei acht Tagen. Für Schecks, welche in Europa oder in einem Land in Übersee ausgestellt wurden, liegen die Scheckvorlagefristen bei 20 bzw. bei 70 Tagen und bei einem Scheck aus den USA bestimmt stets das Verfallsdatum über die Vorlagefrist.

Kommentare

Wartezeit ist noch länger!

Bei einem Inkassoscheck in Euro aus Spanien ist mir von zwei unterschiedlichen Banken eine Wartezeit von 8 Wochen angekündigt worden. Die Postbank nimmt solche Schecks am Schalter entgegen und schickt ihn nach einer Woche aus der Zentrale zurück an den Gläubiger mit der Nachfrage, ob man diesen Scheck wirklich einreichen möchte, da die Frist 8 Wochen dauern würde. Durch diese Aktion werden es dann 9 Wochen und von der 20-tägigen Scheckvorlagefrist geht dann auch eine Woche verloren. Dem Schuldner wurde in meinem Fall der Betrag nach Ausstellung umgehend abgezogen, es fragt sich also warum eine Bank-zu-Bank-Transaktion 8 Wochen dauern muss.