Gute Renditeaussichten bei Aufzinsungspapieren
Bei Aufzinsungspapieren handelt es sich um festverzinsliche Wertpapiere, bei welchen die Zinsen nicht jährlich ausgezahlt werden. Diese werden vielmehr angesammelt und gelangen einschließlich der angefallenen Zinseszinsen am Ende der Laufzeit zur Auszahlung. Der Kaufpreis eines aufgezinsten Wertpapieres entspricht dem Nennwert, während der Rückgabepreis die Verzinsung umfasst und somit höher ist.
Der Zinssatz eines Aufzinsungspapieres steht bereits bei der Emission für die gesamte Laufzeit fest, so dass der Anleger bereits zu diesem Zeitpunkt seine gesamte Rendite einschließlich des Rückgabewertes zum Ende der Laufzeit kennt. Der Zinssatz kann bei einem Aufzinsungspapier progressiv oder gleichbleibend gestaltet sein. In seltenen Fällen geben Firmen Anleihen als Aufzinsungspapiere heraus, häufiger sind bei privaten Emittenten jedoch Wertpapiere mit jährlicher Zinszahlung und vom wirtschaftlichen Ergebnis abhängigen Erträgen. Kommunalobligationen werden von Banken ausgegeben und durch die Städte und Gemeinden, welche sie zur Finanzierung ihrer Aufgaben veranlassen, abgesichert.
Es handelt sich bei ihnen um festverzinsliche Wertpapiere, welche als Aufzinsungspapiere vertrieben werden können. Das am häufigsten in Deutschland verkaufte Aufzinsungspapier ist jedoch der Sparbrief. Dieser wird von Banken und Sparkassen emittiert und weist Laufzeiten von einem Jahr bis zu zehn Jahren auf. Die Variante als aufgezinster Sparbrief ist bei Anlegern auf Grund des Zinseszinseffektes beliebt. Eine vorzeitige Rückgabe von Sparbriefen ist nicht möglich. Vor dem Erwerb aufgezinster Sparbriefe ist ein sorgfältiger Angebotsvergleich sinnvoll, da die Konditionen sich von Bank zu Bank stark unterscheiden. Häufig ist der Erwerb von Sparbriefen über das Internet zu empfehlen, da viele Banken online besonders gute Zinsen anbieten. Ein weiteres beliebtes Aufzinsungspapier wird in Form von Bundesschatzbriefen ausgegeben und dient der Kreditbeschaffung der Bundesrepublik Deutschland ebenso wie dem Vermögensaufbau der Bevölkerung. Der aufgezinste Bundesschatzbrief wird als Typ B bezeichnet und mit einer Laufzeit von sieben Jahren ausgegeben.
Die vorzeitige Rückgabe von Bundesschatzbriefen ist begrenzt möglich. Jeder Anleger darf innerhalb von dreißig Zinstagen Bundesschatzbriefe im Gesamtwert von maximal 5000 Euro vorzeitig zurückgeben, sofern er die Papiere mindestens ein Jahr gehalten hat. Damit die Anleger die Papiere nicht vorzeitig zurückgeben, sondern sie möglichst bis zum Ende der Laufzeit halten, sind Bundesschatzbriefe Typ B mit jährlich steigenden Zinsen ausgestattet; wer sie bereits nach einem oder zwei Jahren zurückgibt, erhält somit eine eher unbefriedigende Verzinsung. Aus steuerlichen Gesichtspunkten fallen die Gewinne bei Aufzinsungspapieren im Jahr der Rückgabe an, so dass der gesamte Zinsgewinn dann zu versteuern ist, sofern der Freistellungsauftrag bereits ausgeschöpft wurde. Bei der Anlageplanung sollte somit auch darauf geachtet werden, dass die festverzinslichen Wertpapiere mit Aufzinsungs-Funktion in unterschiedlichen Jahren fällig werden.
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