Der Anlegerschutz
Private Geldanleger gelten gegenüber Banken und Finanzdienstleistern als strukturell unterlegen, da sie zumeist über ein relativ geringes Wissen hinsichtlich der Mechanismen am Finanzmarkt verfügen. Aus diesem Grunde benötigen sie einen besonderen Schutz, damit sie nicht übervorteilt werden können.
Diesem Schutzbedürfnis hat der Gesetzgeber durch eine umfassende Dokumentations- und Haftungspflicht der Beratungsgespräche Rechnung getragen. Der Kunde kann vor einer für ihn ungünstigen Entscheidung durch eine fehlerhafte Beratung aber nur geschützt werden, wenn er eine solche in Anspruch nimmt. Er hat selbstverständlich die Möglichkeit, seine Anlageentscheidungen auch alleine zu treffen. Auch in diesem Fall ist er geschützt, da die Angaben im Verkaufsprospekt korrekt sein müssen und nicht geschönt werden dürfen.
Der Verkaufsprospekt informiert den Anleger über alle für seine Entscheidung relevanten Fakten und ist besonders bei Beteiligungen und der Neuausgabe von Aktien von entscheidender Bedeutung. Weitere Mittel des Anlegerschutzes stellen Veröffentlichungspflichten für Aktiengesellschaften dar. Diese müssen in Form einer Ad-hoc-Meldung über alle für den Kurs relevanten Entwicklungen informieren sowie darüber, ob ihre Manager Aktien des Unternehmens gekauft oder verkauft haben. Eine Ad-hoc-Meldung verhindert Insidergeschäfte, da das entsprechende Wissen der Öffentlichkeit unverzüglich zugänglich gemacht wird. Besonders wichtig ist der Anlegerschutz bei Produkten des "Grauen Kapitalmarktes", da in diesem Segment nur geringfügige staatliche Vorschriften greifen. Eine der geltenden Regulierungen besagt, dass für jedes Produkt ein Verkaufsprospekt aufzulegen ist, damit sich der potentielle Investor über dessen Risiken und Chancen hinreichend informieren kann. Im entsprechenden Sektor lassen sich mit Unternehmensbeteiligungen, Schiffsbeteiligungen und ähnlichen Produkten durchaus gute Gewinne erzielen, zugleich besteht jedoch das nicht geringe Risiko eines Totalverlustes.
Der Anlegerschutz bewahrt den privaten Investor vor Verlusten infolge einer mangelhaften oder falschen Beratung. Er kann natürlich nicht davor schützen, dass ein Anleger sich bewusst für ein riskantes Produkt entscheidet oder auf die Beratung verzichtet. Aber auch bei eigentlich ungefährlichen Finanzprodukten ist der Anlegerschutz von Bedeutung. In diesem Fall schützt der Gesetzgeber ihn nicht vor fehlerhafter Beratung, sondern vor einem möglichen Geldverlust infolge einer Bankpleite. Zu diesem Zweck hat der Gesetzgeber eine gesetzliche Pflicht zur Einlagensicherung geschaffen, welche von den meisten Banken durch eine freiwillige Zusatzabsicherung ergänzt wird.
Auf Grund dieser Schutzmechanismen ist der Anleger vor dem Verlust seines Vermögens bei einer Insolvenz seiner Bank geschützt. Die Bank muss ihn über den Umfang der Einlagensicherung informieren. Auch bei einem Tagesgeldkonto kann es zu Kursverlusten kommen, wenn die Anlage in einer Fremdwährung geführt wird. Bei einem Beratungsgespräch hat die Bank den Kunden auf das entsprechende Risiko hinzuweisen, bei einer Kontoeröffnung ohne Beratung kann dieser Hinweis aber entfallen. Aus diesem Grund trägt ein unerfahrener Anleger zu seinem Schutz bei, wenn er bei riskanten Produkten die angebotene Beratung in Anspruch nimmt.
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