Welche Kostenfaktoren den Finanzierungskosten zuordnen?
Die Aufnahme eines Kredites sollte stets gut überlegt sein, denn für den Kreditnehmer fallen immer Kosten an, die im Zusammenhang mit dem erhaltenen Darlehen stehen. Diese Kosten werden allgemein ausgedrückt und in ihrer Summe auch als Finanzierungskosten bezeichnet. Wenn man an solche Finanzierungskosten denkt, dann fallen einem sicherlich zunächst einmal die Kreditzinsen ein, die bei nahezu jedem Darlehen zu zahlen sind.
Die Zinsen sind in den meisten Fällen auch der mit Abstand größte Teil sämtlicher Finanzierungskosten, die im Zuge einer Darlehensnutzung vorhanden sein können. Wie hoch die Zinsen sind, hängt sehr stark von der Kreditart, aber natürlich dann auch vom jeweiligen Kreditgeber ab, sodass ein Vergleich der Angebote immer als sinnvolle Maßnahme betrachtet werden kann. Die Zinsen sind zudem auch der Teil der Finanzierungskosten, bei dem meistens die meisten Einsparmöglichkeiten bestehen. Das sieht zum Beispiel bei den Gebühren als weitere Komponenten der Finanzierungskosten oftmals anders aus. Denn bei den Gebühren gibt es in der Regel nur einen geringen oder gar keinen Verhandlungsspielraum.
Jedoch besteht zumindest die Möglichkeit, sich bei dem Kredit für eine Bank zu entscheiden, die vielleicht gar keine Gebühren berechnet. Ohnehin sollten Gebühren und Zinsen immer im Zusammenhang betrachtet werden. Denn wenn ein Kreditangebot zum Beispiel einen günstigen Zinssatz von 4,50 Prozent enthält, zusätzlich aber drei Prozent Bearbeitungsgebühren berechnet werden, dann kommt dies einer Zinsbelastung von jährlich 7,50 Prozent gleich. Aber nicht nur die Zinsen und etwaige Gebühren zählen zu den Finanzierungskosten, sondern es gibt noch weitere Kostenfaktoren, welche diesem Bereich zugeordnet werden können. Zu den sonstigen Finanzierungskosten zählen zum Beispiel in der Sparte Immobilienkredite nicht selten das Disagio, Bereitstellungszinsen und Schätzkosten.
Es gibt zudem noch Finanzierungskosten, die nicht direkt zu den Kreditkonditionen zählen, sich aber aus der Tatsache heraus ergeben, dass ein besichertes Darlehen aufgenommen wurde. Zu diesen Kosten zählen zum Beispiel Notargebühren und solche Gebühren, die für die Eintragung einer Hypothek oder einer Grundschuld in das amtliche Grundbuch entstehen. Ob die verschiedenen Finanzierungskosten übrigens steuerlich geltend gemacht werden dürfen, hängt ausschließlich davon ab, ob der Kredit zur Erzielung von Einnahmen dient. Wird zum Beispiel ein Immobilienkredit aufgenommen, um damit ein Haus zu finanzieren, welches später vermietet werden soll, so können die Finanzierungskosten von der Steuer abgesetzt werden. Wird das Haus hingegen nur privat zum Wohnen genutzt, ist dies nicht möglich.
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