Berechnungsmethoden und Formeln bei Kapitalisierungsgeschäften
Versicherungsunternehmen bieten heute zahlreiche Versicherungen ab, die den Verbraucher und Versicherten gegen bestimmte Gefahren absichern sollen. Neben den reinen Versicherungsprodukten ist es darüber hinaus ebenfalls möglich, verschiedene Produkte zu nutzen, die zumindest zu einem größeren Teil auch der Kapitalanlage bzw. dem Vermögensaufbau dienen.
Zu diesen Produkten gehören auf jeden Fall die private Rentenversicherung und auch die verschiedenen Varianten der Kapitallebensversicherung sind dieser Produktgruppe zuzuordnen. Der Kapitallebensversicherung kommen dabei zwei wesentliche Aufgaben zu, nämlich einmal einen finanziellen Todesfallschutz anzubieten und zum anderen zur Erzielung eines Ertrages zu dienen, sodass die Versicherung auch als Kapitalanlage genutzt werden kann. Dies geschieht durch die Überschussbeteiligung, die der Versicherer dem Versicherten regelmäßig gutschreibt. Ideal ist die Kapitallebensversicherung also vor allem für Personen, die Sparen und Absichern zugleich möchten. Wer allerdings auch auf die Absicherung verzichten kann, für den sind mitunter ähnliche Produkte noch besser geeignet als die Lebensversicherung. Es gibt nämlich Alternativen, die von der Ausstattung her mit einer Kapitallebensversicherung durchaus vergleichbar sind, jedoch keine Risikoabsicherung beinhalten.
Etwas verallgemeinernd werden solche Produkte auch als Kapitalisierungsgeschäfte bezeichnet. Bislang gibt es solche Kapitalisierungsgeschäfte in Deutschland relativ selten bzw. diese Art von Produkten sind noch wenig bekannt. In anderen europäischen Staaten, wie zum Beispiel in Frankreich, werden die Kapitalisierungsgeschäfte hingegen schon längere Zeit und deutlich öfter als hierzulande genutzt. Von den hierzulande bekannten Produkten ist vor allem die private Rentenversicherung am ehesten mit einem Kapitalisierungsgeschäft zu vergleichen. Auch bei der privaten Rentenversicherung ist es nämlich so, dass das Produkt in erster Linie dem Vermögensaufbau dient und es keine Absicherung gegen etwaige Risiken gibt, ausgenommen die eventuell vorhandene Rentengarantiezeit.
Trotz dieser Gemeinsamkeiten ist die private Rentenversicherung nicht als echtes Kapitalisierungsgeschäft zu bezeichnen, da hier absolut keine Versicherung integriert sein darf. Kapitalisierungsgeschäfte werden öfter auch als Versicherungssparplan bezeichnet, was deren Eigenschaften schon sehr gut verdeutlicht. Der Vertrag wird auch beim Kapitalisierungsgeschäft zwischen dem Kunden und dem Versicherungskonzern geschlossen, wobei es sich dabei jedoch um keinen Versicherungsvertrag handelt, der dem Versicherungsvertragsgesetz unterliegen würde. Was den Inhalt des Vertrages angeht, so ist dieser in weiten Teilen mit den Inhalten einer privaten Renten- oder Lebensversicherung zu vergleichen. Auch bei den Kapitalisierungsgeschäften zahlt man nämlich in der Regel monatlich Beiträge ein, wobei meistens auch Einmalzahlungen erlaubt sind. Die Versicherungsgesellschaft investiert dann die Beiträge der Kunden, um so möglichst hohe Überschüsse erwirtschaften zu können, die dem Kunden dann in Form der Überschussanteile gutgeschrieben werden.
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