Abzahlungsfristen von Darlehen
Wenn man einmal von einem Dispositionskredit als Ausnahme absieht, dann wird bei einem Darlehen neben dem Zinssatz, der Höhe der Rate und der Darlehenssumme auch immer eine Laufzeit vereinbart. Diese Laufzeit gibt vor, bis zu welchem Zeitpunkt das Darlehen spätestens zurückgezahlt werden muss.
Diese Laufzeit kann man auch als Tilgungsdauer, Rückzahlungsdauer oder als Abzahlungsfrist bezeichnen. Meistens kann diese Abzahlungsfrist frei zwischen dem Kreditnehmer und dem Kreditgeber vereinbart werden, es gibt aber auch je nach Kreditart bestimmte Vorgaben bzw. übliche Laufzeiten, was die Dauer der Rückzahlung betrifft. Wie schon zu Beginn erwähnt ist es beim Dispositionskredit zum Beispiel so, dass hier gar keine Abzahlungsfristen vorhanden sind.
Denn der Kreditrahmen wird dem Kontoinhaber fast immer ohne zeitliches Limit zur Verfügung gestellt, der in Anspruch genommene Betrag muss also nicht bis zu einem festgelegten Datum wieder ausgeglichen werden. Bei anderen Darlehen wird hingegen eine bestimmte Frist als Kreditlaufzeit vereinbart, an die sich der Kreditnehmer dann auch zu halten hat. Welchen Zeitraum die jeweilige Abzahlungsfrist dann einnimmt, hängt im Wesentlichen von der aufgenommenen Darlehenssumme ab. Denn während man ein Darlehen über beispielsweise 5.000 Euro oftmals problemlos innerhalb eines Zeitraums von drei Jahren zurückzahlen kann, dürfte das bei einer Kreditsumme von beispielsweise 30.000 Euro nicht möglich sein.
Im Ratenkreditbereich bewegen sich die Kreditsummen zum Beispiel meistens in einem Rahmen zwischen 3.000 Euro und reichen bis zu 50.000 Euro. Demzufolge sind auch die möglichen Abzahlungsfristen ziemlich breit gestreut, und beginnen im Normalfall bei mindestens einem Jahr, und enden meistens bei einer maximalen Rückzahlungsdauer von sechs oder sieben Jahren. Beim Immobilienkredit sind die Abzahlungsfristen natürlich dann noch erheblich höher, denn hier reichen die Darlehenssummen nicht selten in den Bereich bis zu einigen hunderttausend Euro hinein. Der Kunde hat in diesen Fällen aber auch oft die Möglichkeit, die Rückzahlung in Form von Sondertilgungen etwas flexibler zu gestalten.
Eine solche Sondertilgung hat dann zwei mögliche Auswirkungen. Entweder die restlichen zu zahlenden Kreditraten verringern sich, weil die Restschuld durch die getätigte Sonderzahlung geringer als kalkuliert ist. Alternativ können die Raten von der Höhe her auch nach der Sonderzahlung genauso wie zuvor bleiben, denn stattdessen wird dann die Laufzeit des Kredites, also die Abzahlungsfrist, verringert. In beiden Fällen muss der Kreditgeber dieser Änderung selbstverständlich zuvor zugestimmt haben, da er grundsätzlich das Recht hat, auf der zuvor vereinbarten Abzahlungsfrist zu bestehen.
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