Policenkredit als Finanzierungsalternative

· Policenkredit als Finanzierungsalternative
Verschiedene Kreditsicherheiten im Vergleich

Ein Policenkredit ist vereinfacht gesagt ein Darlehen, welches auf der Grundlage einer vorhandenen Kapitallebensversicherung vergeben wird. Es gibt verschiedene Kreditsicherheiten, die von den Banken akzeptiert werden. Und neben der Bürgschaft oder der Verpfändung von Wertpapieren zählt auch die Abtretung von Forderungen zu diesen Sicherheiten.

Meistens beinhaltet eine solche Abtretung von Forderungen die Abtretung einer Kapitallebensversicherung. Die Forderung hat in dem Fall der Versicherungsnehmer gegen den Versicherer, nämlich die Zahlung der angesparten Kapitalsumme, also des Rückkaufswertes. Diese Forderung tritt er nun an die Bank ab, die im Gegenzug ein Policendarlehen vergibt.

Das Vorhandensein einer Lebensversicherung, und zwar einer Kapitallebensversicherung, ist also eine unabdingbare Voraussetzung, um einen Policenkredit zu erhalten. Doch welche Inhalte hat ein solcher Policenkredit und welche Konditionen sind vom Kreditnehmer zu beachten? Der Policenkredit ist zunächst einmal fast immer die bessere Alternative zur Kündigung der Lebensversicherung. Darüber hinaus sind solche Policenkredite nicht selten auch noch günstiger als gewöhnlicher Ratenkredit. Der Grund ist, dass die Policendarlehen zu 100 Prozent durch die Lebensversicherung abgesichert sind, sodass das Kreditrisiko für die Bank im Prinzip nicht vorhanden ist. Insofern vergeben viele Banken ein solches Policendarlehen zu einem sehr günstigen Zinssatz.

Was die mögliche Kreditsumme angeht, so hängt diese in ganz entscheidendem Umfang vom Rückkaufswert der Versicherung ab. Natürlich kann der Kreditbetrag den Rückkaufswert auch überschreiten, was alleine die Bank entscheidet. Die Rückzahlung des Policenkredites kann auf zweierlei Art und Weise erfolgen. Die erste Rückzahlungsvariante sieht so aus, dass der Policenkredit in monatlichen Raten zurückgezahlt wird. Die Kreditrate besteht dann also aus Zinsen und der Tilgung. Die zweite Variante sieht etwas anders aus und gleicht im Prinzip einem aus der Immobilienfinanzierung bekannten endfälligen Darlehen.

In diesem Fall zahlt der Kunden nämlich lediglich den vereinbarten Kreditzins, jedoch muss der Policenkredit zunächst nicht getilgt werden. Die Tilgung wird dann später durchgeführt, nämlich genau zu dem Zeitpunkt, an dem die Kapitallebensversicherung fällig wird. Mit der dann ausgezahlten Kapitalsumme kann das Policendarlehen getilgt werden. Diese zweite Variante kann natürlich nur dann genutzt werden, wenn die Lebensversicherung in absehbarer Zeit fällig wird, und nicht erst zum Beispiel in 20 Jahren.