Welche Formen der Kreditbesicherungen gibt es?
Die Besicherungen der vergebenen Darlehen sind durchweg bei allen Kreditgebern von großer Bedeutung. Denn selbstverständlich ist der Ausfall von Forderungen aufgrund vergebener Kredite niemals wünschenswert.
Neben der detaillierten Überprüfung des Kreditnehmers ist der beste Weg, um sich als Kreditgeber vor etwaigen Zahlungsausfällen zu schützen, sich vom Kreditnehmer eine Sicherheit geben zu lassen, also für eine ausreichende Kreditbesicherung zu sorgen.
Es gibt generell eine größere Auswahl an Sicherheiten, wobei nicht jede Sicherheit zu jedem Kredit passt und auch nicht jeder Kreditgeber alle vorgeschlagenen Sicherheiten akzeptiert. Meistens bietet die Bank aber mehrere Sicherheiten zur Auswahl an, die der Kunde dann zum Erhalt des Darlehens stellen kann. Manchmal verzichten die Banken auch von sich aus auf Sicherheiten. Das ist entweder bei recht geringen Kreditsummen der Fall oder wenn der Kunde bereits sehr gut bekannt ist bzw. die Bank weiß, dass der Kreditnehmer auch ohne Sicherheiten über eine einwandfreie Bonität verfügt und der Kredit somit praktisch nicht gefährdet ist. Zu den Sicherheiten, die von den meisten Banken problemlos akzeptiert werden, zählen vorrangig die diversen dinglichen Sicherheiten. Mit dem Begriff der dinglichen Sicherheit wird eine Kreditsicherheit bezeichnet, die auf einem Sachwert beruht. Das können Gegenstände (zum Beispiel ein Fahrzeug), Immobilien, Rechte oder Guthaben sein. Auf der anderen Seite gibt es noch die persönliche Sicherheit. In diese Rubrik fällt jedoch nur eine Sicherheit, nämlich die Bürgschaft. Bei den zuvor genannten dinglichen Sicherheiten gibt es eine deutlich größere Auswahl. So kann zum Beispiel die Sicherungsübereignung, die Verpfändung oder auch die Abtretung einer Forderung zur Kreditbesicherung genutzt werden.
Jede Sicherheit wird auf bestimmte Art und Weise von der Bank bewertet, denn natürlich muss sich der Kreditgeber vergewissern, dass die Sicherheit im Schadensfall auch dazu geeignet ist, die offenen Forderungen gegenüber dem Kreditnehmer möglichst vollständig abdecken zu können. Was die Bewertung der Kreditbesicherung angeht, so gibt es hier relativ einheitliche Maßstäbe, wie zum Beispiel den Beleihungswert einer Immobilie und die damit verbundene Einordnung einer Grundschuld als Kreditsicherheit.
Verschiedene Guthaben, wie zum Beispiel Sparguthaben auf Sparkonten, Festgeldkonten, Tagegeldkonten oder auch als sehr sicher geltende Anleihen, werden oftmals vollständig als Sicherheit angesetzt, also zu 100 Prozent. Hier entspricht dann die Höhe der Sicherheit meistens der Darlehenssumme. Andere gestellte Sicherheiten, wie zum Beispiel ein verpfändetes Wertpapierdepot mit Aktien, werden von den Banken weitaus vorsichtiger bewertet. So werden einige Aktien zum Beispiel nur zu 40 Prozent ihres Kurswertes als Sicherheit angesetzt, da natürlich Kursverluste möglich sind und zu einem geringeren Wert der Sicherheit führen könnten.
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