Abgeld bei festverzinslichen Wertpapieren und Optionsscheinen
Der Begriff Abgeld wird in unterschiedlichen Zusammenhängen verwendet. Bei der Emission festverzinslicher Wertpapiere bezeichnet das Abgeld den Betrag, um welchen der Kaufpreis den nominellen Wert unterschreitet. Bei einem Verkauf der entsprechenden Wertpapiere am Ende der Laufzeit erhält der Käufer natürlich den vollständigen Nennwert zurück, so dass das Abgeld einen zusätzlichen Erlös bewirkt hat.
Außer bei festverzinslichen Wertpapieren kann der entsprechende Abzug vom Kaufpreis auch beim Erwerb von Wertpapieren mit flexibler Verzinsung gewährt werden. Bei diesen handelt es sich überwiegend um Anleihen von Unternehmen, welche mit einer Zinsspanne ausgestattet sind und deren tatsächlicher Erlös sich nach dem wirtschaftlichen Ergebnis richtet.
Auch abgezinste Sparbriefe sind eigentlich Wertpapiere mit Abgeld, allerdings lassen sie sich nicht vorzeitig an der Börse verkaufen und bieten außer dem Unterschied zwischen dem Kaufpreis und dem Rückgabepreis keine weitere Verzinsung während ihrer Laufzeit. Steuerlich gilt das Abgeld im Jahr der Rückgabe der entsprechenden Wertpapiere als Einkunft aus Vermögen. Die Angabe des Abgeldes erfolgt üblicherweise in Form eines Prozentsatzes vom Nennwert, häufig ist auch die Nennung des Ausgabekurses. Dabei bedeutet ein Ausgabekurs von 98 Prozent ein zweiprozentiges Abgeld. Eine psychologische Wirkung des Abgeldes besteht darin, dass dieser den Erwerb des Wertpapiers als besonders preiswert erscheinen lässt.
Bei der Emission von Aktien ist ein entsprechender Abschlag gemäß des deutschen Börsenrechts nicht zulässig. Diese rechtliche Einschränkung wirkt sich in der Praxis kaum noch aus, da die Angabe von Nennwerten bei Aktien nicht mehr üblich ist. Bei Optionsscheinen hingegen ist das Abgeld zulässig, hierbei bezeichnet es den Betrag, um welchen Aktien durch die Ausübung der Option günstiger als bei ihrem direkten Kauf erworben werden. Alternative Begriffe zu Abgeld sind Disagio und Damnum, wobei die letzte Bezeichnung jedoch grundsätzlich die Differenz zwischen Nennwert und Kaufpreis meint und somit auch für das Aufgeld oder Agio verwendet werden kann.
Die Finanzierung des Wertpapier-Erwerbs über Kredite ist nur in den seltensten Fällen sinnvoll, in welchen der dafür aufzuwendende Zinssatz den Ertrag der Wertpapiere deutlich unterschreitet. Auch bei der Kreditaufnahme wird der Anleger oft mit einem Abgeld konfrontiert, dieses meint dann, dass er weniger als den nominellen Kreditbetrag ausgezahlt bekommt. Verzinsen und zurückzahlen muss er jedoch den höheren Nennbetrag. Sollte für den Erwerb ausländischer Wertpapiere eine Umrechnung der Währung erforderlich werden, bedeutet das Abgeld den Unterschied zwischen dem Kaufpreis und Verkaufspreis der entsprechenden Devisen.
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