Gebührenarten beim Wertpapierhandel
Sehr viele Finanzdienstleistungen und Produkte, die von Banken oder sonstigen Anbietern offeriert werden, sind für den Kunden mit Kosten verbunden. Auch das Wertpapierdepot und der Handel mit Wertpapieren machen in dieser Hinsicht in der Regel keine Ausnahme.
Für den Kunden ist es daher wichtig, die Angebote im Bereich der Wertpapierdepots im Hinblick auf die Gebühren zu vergleichen, bevor er ein solches Depot eröffnen lässt. Man muss allerdings im Wertpapierbereich zwischen verschiedenen Gebühren unterscheiden. Im Wesentlichen gibt es drei Arten von Gebühren, wenn man einmal von den Kosten für spezielle Leistungen und Services absieht, wie zum Beispiel das Streichen eines Limits bei einer Wertpapierorder.
Diese drei zuvor angedeuteten Hauptgebührenformen sind die Ordergebühren, die Depotgebühren und die Positionsgebühren. Die Depotgebühren sind sicherlich fast jedem Anleger ein Begriff, der sich schon etwas mit dem Thema Depot und Wertpapierhandel beschäftigt hat. Das wesentliche Merkmal der Depotgebühr ist, dass diese von den Banken auch dann berechnet wird, falls der Kunde das Depot gar nicht nutzt. Die Depotgebühr - wenn die Bank sie grundsätzlich berechnet - fällt also auf jeden Fall an, auch wenn das Depot vielleicht über Jahre hinweg nicht genutzt wird. Fast immer handelt es sich bei der Depotgebühr um eine Jahresgebühr, die zehn, 20 oder 30 Euro betragen kann. Erfreulich für den Kunden ist die Tatsache, dass es heute immer mehr Broker und Banken gibt, die keine Depotgebühr mehr berechnen.
Dabei gibt es zwei Sorten von Anbietern, nämlich einerseits diejenigen, die vorbehaltlos auf die Jahresgebühr (Depotgebühr) verzichten. Andererseits möchten die anderen Banken zumindest, dass Bestand auf dem Depot ist oder der Kunde regelmäßig eine Order erteilt, wenn das Depot schon kostenlos ist. Manche Banken verzichten zwar auf die Depotgebühr, berechnen aber stattdessen eine nicht ganz so bekannte Gebühr, nämlich die Positionsgebühr.
Bei der Positionsgebühr fallen dann Kosten an, falls im Depot eine oder mehrere Bestandspositionen verbucht sind. Entweder wird dann für jede Position eine feste Gebühr berechnet, oder die Höhe der Gebühr richtet sich danach, welchen Gegenwert in Euro die einzelnen Depotpositionen haben. Die dritte Gebühr, die im Zusammenhang mit der Führung eines Depots und dem Handel mit Wertpapieren anfällt, ist die Ordergebühr. Diese wird immer dann berechnet, wenn der Kunde der Bank eine Wertpapierorder erteilt, hat aber mit der Depotgebühr direkt nichts zu tun.
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