Inflationsgeschützte Anleihen als Kapitalsicherung
Für einige Anleger steht bei einer Geldanlage im Vordergrund, dass das investierte Kapital auf jeden Fall erhalten bleibt. Die Sicherheit ist also sehr wichtig, während die Rendite eher zweitrangig ist. Im Idealfall sollte das investierte Kapital sich vermehren, auch unter Einbezug einer stets vorhandenen Inflation.
Der Ertrag des Investments, seien es Zinsen, Kursgewinne oder Dividenden, sollte demnach stets höher als die Inflationsrate sein. Entscheidet man sich beispielsweise für normale Anleihen, beispielsweise für Staatsanleihen, so wird hier stets ein bestimmter Zinssatz über eine meistens längere Laufzeit hinweg garantiert. Nun kann es jedoch sein, dass im Laufe der Zeit die Inflationsrate steigt, sodass von den Zinsen der Anleihe im Prinzip an Realzinsen kaum noch etwas oder gar nichts mehr übrig ist.
Es gibt allerdings eine Möglichkeit, auch im Anleihebereich, wie man das "Schrumpfen" der Rendite aufgrund einer steigenden Inflationsrate vermeiden kann, nämlich mit der so genannten inflationsgeschützten Anleihe. Es handelt sich hier um eine Anleiheform, die sich dadurch auszeichnet, dass sich der Realzins auch bei steigender Inflation nicht verringert. Man bezeichnet diese Anleihen daher auch als Realzinsbonds oder auch als indexgebundene Anleihe, da der Ertrag der Anleihe an die Entwicklung des Verbraucherpreisindex gebunden ist. Der Zinssatz teilt sich bei diesen Anleihen also in zwei Bereiche auf. Es gibt zunächst, wie bei den meisten anderen Anleihen auch, einen Festzins, der jedoch im Vergleich zu gewöhnlichen Rentenpapieren vergleichsweise niedrig ist.
Hinzu kommt dann jedoch noch ein variabler Zinssatz, der sich an die Höhe der Inflationsrate anpasst. So könnte eine inflationsgeschützte Anleihe beispielsweise einen Gesamtzinssatz von fünf Prozent beinhalten, der sich aus dem Festzins von zwei Prozent und einem an die Inflationsrate gebundenen Zinssatz von drei Prozent zusammensetzt. Der Realzins läge im Beispiel demnach bei zwei Prozent. Hätte man alternativ eine Anleihe mit einem Festzins von vier Prozent gewählt, würde der Realzins bei gleicher Inflationsrate nur bei einem Prozent liegen. Seit März des Jahres 2006 dürfen solche inflationsgeschützten Anleihen in Deutschland erst emittiert werden. Ihre besonderen Vorteile können diese Anleihen jedoch immer nur dann ausspielen, wenn die Inflationsrate steigt, und am besten noch in größerem Umfang als vom Emittenten erwartet. Denn in gewissem Umfang ist die Inflationserwartung natürlich im Festzinsteil vom Emittenten eingeplant.
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