Sonderkündigungsrecht bei Kredit-Abtretung
Eine Kredit-Abtretung bedeutet, dass die Bank ein Darlehen verkauft, wobei als Käufer überwiegend Finanzdienstleister auftreten. Der Verkauf von Krediten an eine andere Bank ist zwar möglich, sie erfolgt jedoch nur in Ausnahmefällen. Der Finanzinvestor hat beim Aufkauf eines Immobiliendarlehens eher Interesse an der Übernahme der Immobilie als an der ordnungsgemäßen Bedienung des Kredits.
Eine Kündigung des Darlehens ist ihm aber nur zu den strengen gesetzlichen Bedingungen erlaubt, so dass der Kunde mit mindestens zwei Raten in Rückstand sein muss, wenn der Rückstand zudem mindestens fünfundzwanzig Prozent der ursprünglich vereinbarten Darlehenssumme beträgt; der Gläubiger darf allerdings aufgelaufene Zinsen und entstandene Kosten bei der Berechnung des ausstehenden Rückzahlungsbetrages berücksichtigen.
Selbstverständlich gelten alle im Kreditvertrag ausdrücklich vereinbarten Bedingungen nach einer Kredit-Abtretung weiter. Wenn mit der Bank das Recht zu Sondertilgungen oder dem Aussetzen einer Rate vereinbart wurde, bleibt der Aufkäufer des Darlehens an diese Absprache gebunden. Ebenso darf er den Zinssatz nicht erhöhen. Einige Banken sind bekannt für einen flexiblen Umgang mit der Bitte ihrer Kunden, eine ausnahmsweise Abweichung vom ursprünglichen Tilgungsplan zu akzeptieren. Gelegentlich verzichten Kreditnehmer auf die Aufnahme entsprechender Vereinbarungen in den Kreditvertrag, da sie das kulante Verhalten der Bank kennen und sich auf dieses auch für die Zukunft verlassen. In diesem Fall erleidet der Kunde durch die Kredit-Abtretung tatsächlich einen großen Nachteil, da der Kredit-Aufkäufer nicht vertraglich vereinbarte Kulanzregelungen üblicherweise nicht übernimmt. Vor einigen Jahren diskutierte die Bundesregierung darüber, dem Kreditnehmer bei einer Kredit-Abtretung ein Sonderkündigungsrecht einzuräumen. Letztendlich lehnte sie dieses nach einer kontroversen Debatte ab, da dem Kreditnehmer durch den Wechsel seines Gläubigers kein Nachteil entstünde.
Der Datenschutz wurde bei einer Kredit-Abtretung ebenfalls nicht als problematisch angesehen, da der Käufer nur die für die weitere Kreditabwicklung erforderlichen Informationen erhält. Viele Kreditnehmer haben Angst vor einer Kredit-Abtretung und wollen diese vertraglich ausschließen. Ein derartiger Ausschluss des Kreditverkaufs ist möglich, die meisten Banken bieten ihn gegen einen geringen Zinsaufschlag an. Einige wenige Banken verzichten grundsätzlich und kostenfrei auf die Kredit-Abtretung; die bloße Aussage, eine solche bislang nicht vorgenommen zu haben, stellt aber keine verbindliche Zusage für die Zukunft dar.
Damit die Bank nicht zum Nachteil des Kreditnehmers gegen eine Vereinbarung zum Verbot des Kreditverkaufs verstoßen kann, muss der Kunde auf die Eintragung des Abtretungsverbotes in das Grundbuch achten. Ohne diese Eintragung kann der Käufer eines Darlehens im Falle der nicht ordnungsgemäßen Kreditbedienung und einer berechtigten Kündigung des Immobiliendarlehens eine Verwertung des finanzierten Objekts vornehmen. Da die Bank den Verkauf in diesem Fall vertragswidrig vorgenommen hat, ist sie selbstverständlich zum Schadenersatz gegenüber ihrem ursprünglichen Kunden verpflichtet.
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