Deckung von Jahresfehlbetrag aus Kapitalrücklagen

· Deckung von Jahresfehlbetrag aus Kapitalrücklagen
Kapitalüberschuss und Kapitalreseven

Besonders bei Unternehmen teilt sich das vorhandene Kapital nicht selten in viele unterschiedliche Sparten auf. So wird das Vermögen einer Gesellschaft zum Beispiel in das Umlaufvermögen und das Anlagevermögen unterteilt, und auch beim Kapital kann man zwischen verschiedenen Arten unterscheiden, wie zum Beispiel dem Grundkapital und dem Eigenkapital.

Das Kapital kann dabei entweder fest eingeplant sein und einer bestimmten Verwendung zugeführt werden, es kann sich aber auch um eine Art von Kapitalüberschuss bzw. um eine Kapitalreserve handeln. Diese Eigenschaften treffen oftmals auch die Kapitalrücklage eines Unternehmens zu. Eine Kapitalrücklage kann sich aufgrund verschiedener Ereignisse und Sachverhalte bilden, stellt aber für ein Unternehmen im Prinzip immer einen positiv zu bewertenden Faktor dar. Eine Möglichkeit, wie es zum Entstehen einer Kapitalrücklage kommen kann, ist zum Beispiel die Ausgabe von Aktien. Nimmt man die Summe aller Aktien, die von einer Aktiengesellschaft ausgegeben werden und multipliziert diese mit dem Nennwert der einzelnen Aktie, so erhält man das Grundkapital der AG.

Eine Kapitalrücklage kann sich nun im Folgenden deshalb bilden, weil die Aktien an der Börse sehr häufig mit einem höheren Wert als dem Nennwert gehandelt werden. Die Aktiengesellschaft bewertet die Aktien jedoch zunächst einmal mit dem ausgegebenen Nennwert, sodass sich aus dieser Differenz zum Kurswert in der Folge ein Kapitalüberschuss bzw. eine Kapitalrücklage ergibt. Ob diese Kapitalrücklage einfach nur buchhalterisch bzw. in der Bilanz erfasst wird, oder ob sie einer bestimmten Verwendung zugeführt wird, muss in aller Regel die Gesellschafterversammlung entscheiden. Es gibt in diesem Zusammenhang jedoch einige Vorschriften zu beachten, mit denen die Verwendung der Kapitalrücklage verbunden ist. Eine größere Bedeutung kann die Kapitalrücklage für manche Unternehmen zum Beispiel dann haben, wenn ein Jahresfehlbetrag vorhanden ist, auch kurz als Verlust bezeichnet.

Unter bestimmten Voraussetzungen kann dieser Fehlbetrag nämlich, der nach auflen hin natürlich stets ein negatives Bild abgibt, nämlich mit einer vorhandenen Kapitalrücklage ausgeglichen werden. Dazu ist allerdings erforderlich, dass kein Gewinnvortrag aus den letzten Jahren vorhanden ist, den das Unternehmen ebenfalls zum Ausgleich des Fehlbetrages verwenden könnte. Darüber hinaus gibt eine Kapitalrücklage mitunter auch dann ein gutes Bild ab, wenn das Unternehmen ein Darlehen benötigt. Zwar ist die Kapitalrücklage keine offizielle Sicherheit für einen Kredit, aber dennoch ist es natürlich positiv zu bewerten, wenn Kapitalreserven vorhanden sind, welcher Art auch immer.