Hypothekenbanken und Baufinanzierung
Hypothekenbanken gehören zu den wichtigsten Partnern bei der Bau- und Immobilienfinanzierung. Ihre Tätigkeit wurde bis Mitte 2005 im Hypothekenbankgesetz geregelt. Eine wesentliche Regelung jenes Gesetzes bestand in der klaren Trennung der Tätigkeitsfelder von Hypothekenbanken auf der einen und Geschäftsbanken auf der anderen Seite.
So durften Hypothekenbanken mit Ausnahme der Ausgabe von Hypothekenpfandbriefen keine weiteren Bankdienstleistungen anbieten. Das Hypothekenbankgesetz wurde im Juli 2005 durch das Pfandkreditbankengesetz abgelöst und erlaubt den vormaligen Spezialbanken auch das Anbieten weiterer banküblicher Tätigkeiten.
Des Weiteren wurde durch das genannte Gesetz die vormalige Trennung in unterschiedliche Pfandkreditbanken aufgehoben, so dass jedes über eine entsprechende Lizenz verfügende Kreditinstitut neben Hypothekenpfandbriefen auch kommunale Schuldverschreibungen sowie durch Flugzeugkredite und Finanzierungen für Handelsschiffe abgesicherte Pfandbriefe vertreiben kann. Einige Institute wie die Deutsche Hypothekenbank und die Hypo-Bank führen die frühere ausschließliche Tätigkeit weiterhin als Bestandteil ihres Namens. Zusätzlich besteht für jede Geschäftsbank die Möglichkeit, bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) einen Antrag auf Zulassung zum Pfandkreditgeschäft zu stellen. Neben der Kreissparkasse Köln und der Sparkasse Köln-Bonn haben die Postbank, die Ing. Diba sowie einige Bausparkassen und Immobilienbanken entsprechende Zulassungen erhalten.
Die Anzahl der zugelassenen Pfandkreditbanken ist jedoch weiterhin sehr gering; obgleich die mit Abstand meisten der einschlägigen Geldhäuser Mitglied im Verband deutscher Pfandkreditbanken sind, beläuft sich deren Mitgliedszahl im Herbst 2011 auf lediglich neununddreißig Institute. Der Verband deutscher Pfandbriefbanken ist rechtlich als eingetragener Verein organisiert und hat seinen Sitz in Berlin, er folgte 2005 der Vorgängerorganisation Verband deutscher Hypothekenbanken nach. Zu seinen Aufgaben gehört die Information der Öffentlichkeit über Pfandbriefe ebenso wie die politische Lobbyarbeit, für welche der Verband auch ein Büro in Brüssel am Sitz der EU unterhält. Kennzeichnend für einen Hypothekenpfandbrief ist, dass neben der diesen ausgebenden Pfandkreditbank die mit diesen verbundenen Forderungen aus der Immobilienfinanzierung für die Zinszahlung und die Rückzahlung der Anlagesumme haften.
Grundstücke und Immobilien dürfen bei Hypothekenpfandbriefen lediglich mit sechzig Prozent ihres Beleihungswertes Berücksichtigung finden, in einem geringen Umfang sind jedoch andere Forderungen als Sicherheiten für den Pfandbrief zulässig. Ein wichtiger Unterschied gegenüber den Hypothekenpfandbriefen der Vergangenheit besteht zudem darin, dass heute neben inländischen Grundstücken und Immobilien auch solche in anderen Staaten der Europäischen Union sowie in den Ländern des Wirtschaftsraumes EWR und in der Schweiz, in den USA, in Kanada und in Japan in den Pfandbrief einbezogen werden dürfen. Hypothekenpfandbriefe stellen ein wesentliches Element der Refinanzierung von Baudarlehen und Immobiliendarlehen dar, zugleich sind sie für den Anleger eine sichere und ertragreiche Geldanlage.
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