Welche Arten der Kreditbesicherung Banken akzeptieren

· Welche Arten der Kreditbesicherung Banken akzeptieren
Sicherheiten selbst bestimmen

Viele Millionen Kunden erhalten alleine in Deutschland einen Kredit, um den Kauf eines bestimmten Sachwertes finanzieren zu können. Bei dem Kredit verleiht die Bank Gelder, die sie zuvor in Form von Einlagen von anderen Kunden erhalten hat.

Insofern wird bei einem Darlehen stets fremdes Geld von der Bank verliehen, weshalb ein ganz besonderes großes Interesse daran besteht, dass das verliehene Kapital auch ordnungsgemäß wieder zurückfließt.

Zu diesem Zwecke müssen Kreditnehmer in vielen Fällen eine Sicherheit stellen, wenn sie einen Kredit bekommen möchten. Man spricht in dem Zusammenhang auch von Kreditsicherheiten bzw. grundsätzlich von der Kreditsicherung. Welche Sicherheit der Kunde gegenüber der Bank stellen möchte, bleibt häufig ihm selbst überlassen, denn viele Banken akzeptieren eine Reihe von unterschiedlichen Kreditsicherheiten. Eine der wenigen Ausnahmen ist jedoch die Vergabe eines Immobilienkredites. Denn aufgrund der meisten sehr hohen Darlehenssummen kommt hier als grundlegende Kreditsicherheit nur die Grundschuld bzw. die Hypothek in Frage. Andere Sicherheiten, wie zum Beispiel die Abtretung von Forderungen, können hier nur ergänzend zur Grundschuld/Hypothek genutzt werden. Die Abtretung von Forderungen ist hingegen eine relativ universal nutzbare Kreditsicherheit. Gemeint ist damit meistens, dass der Kreditnehmer Forderungen an die Bank abtritt, die in Form des Rückkaufswertes bei einer Kapitallebensversicherung gegenüber der Versicherungsgesellschaft bestehen.

Eine ebenfalls übliche Kreditsicherheit ist das Verpfänden von Guthaben, die es auf Sparkonten, Festgeldkonten, als Sparbrief oder in Form von verschiedenen Wertpapieren geben kann. Neben Grundschuld, Hypothek, Abtretung von Forderungen und der Verpfändung von Guthaben gibt es noch weitere Kreditsicherheiten, die der Kreditnehmer gegenüber der kreditgebenden Bank stellen kann. Zu nennen sind hier unter anderem noch die Sicherungsübereignung oder die Bürgschaft, bei der praktisch eine andere Person die Sicherheit gegenüber der Bank darstellt.

Auch die Kreditversicherung zählt in eingeschränktem Umfang zu den Kreditsicherheiten. Eingeschränkt deshalb, weil kein echter Sachwert hinter dieser Sicherheit steht, sondern weil die Absicherung darin besteht, dass die offenen Kreditraten übernommen werden, falls der Kreditnehmer zum Beispiel berufsunfähig wird oder falls er versterben sollte. Der Nachteil dieser Kreditbesicherung für den Kunden ist allerdings, dass eine solche Kreditversicherung im Verhältnis relativ teuer ist.