Bedeutung und Auswirkung beim Kapitaldeckungsverfahren
Gerade im Versicherungsbereich gibt es einige Begriffe, die sich relativ kompliziert anhören und deren Bedeutung auch nicht allzu viele Verbraucher kennen. Einer dieser Begriffe lautet Kapitaldeckungsverfahren. Geläufig könnte der Begriff vor allem solchen Versicherten sein, die eine sogenannte Personenversicherung nutzen.
Dazu zählen beispielsweise die private Rentenversicherung oder auch die Kapitallebensversicherung, also vor allem die Versicherungen, die neben der Absicherung auch einen Spargedanken haben, sodass Kapital angesammelt wird. Kapitaldeckungsverfahren bedeutet nun vereinfach gesagt, dass die eingezahlten Beiträge einem virtuellen oder auch tatsächlich vorhandenen Kundenkonto zugeschrieben werden, und nicht in einen Gesamttopf fließen. Es ist also jederzeit nachvollziehbar, welcher Kapitalanteil welchem Versicherten gehört. Man könnte daher sagen, dass jeder Versicherte beim Kapitaldeckungsverfahren für sich selbst spart und für seine Versorgung selbst verantwortlich ist.
Das Kapitaldeckungsverfahren wird vor allem im Bereich der privaten Personenversicherungen verwendet, kommt aber zum Beispiel auch in bestimmten Bereichen der betrieblichen Altersvorsorge zum Einsatz. So arbeiten beispielsweise auch Pensionskassen nach dem Kapitaldeckungsverfahren. Denn auch bei den Pensionskassen werden die eingezahlten Beiträge genau der entsprechenden Person, also dem Einzahler, zugeordnet. Daher ist es auch hier so, dass mehr eingezahlte Beiträge später dann auch für eine höhere Leistung in Form der Rentenauszahlung sorgen. Die Versicherer müssen beim Kapitaldeckungsverfahren bzw. bezüglich der Deckung des Kapitals bestimmte Vorschriften beachten, die vor allen Dingen dafür sorgen sollen, dass möglichst keine Verluste für den Kunden entstehen. Früher, genauer gesagt bis nach dem 2. Weltkrieg, gab es das Kapitaldeckungsverfahren hierzulande auch in der Sozialversicherung.
Aufgrund bestimmter Entwicklungen wurde jedoch in Deutschland später auf das sogenannte Umlageverfahren "gewechselt". Das Umlageverfahren basiert auf einer gänzlich anderen Funktionsweise als das Kapitaldeckungsverfahren. Beim Umlageverfahren ist es nämlich so, dass die eingezahlten Beiträge keinem virtuellen Kundenkonto zugeordnet werden, sondern in eine Art Gemeinschaftstopf wandern. Aus diesem Topf werden dann notwendige Leistungen bezahlt, egal von welchem Versicherten sie in welchem Umfang in Anspruch genommen werden. Zur Anwendung gelangt das Umlageverfahren zum Beispiel bei der Krankenversicherung. Hier erhält jeder Krankenversicherte die ihm zustehende Leistung, und zwar ganz unabhängig davon, wie viele Beiträge er bis dahin selbst eingezahlt hat. Selbst wer zum Beispiel erst einige Hundert Euro eingezahlt hat, hat Anspruch auf Leistungen von vielen Tausend Euro, falls solche Behandlungskosten anfallen würden.
- Anmelden oder Registrieren um Kommentare zu schreiben