Abschlussgebühren bei Kredit- und Versicherungsverträgen
Bei nahezu jedem Vertragsabschluss fallen für den Anbieter Abschlusskosten an, welche er teilweise direkt dem Kunden berechnet. In diesem Fall wird üblicherweise von einer Abschlussgebühr gesprochen, bei Mobilfunkverträgen hat sich abweichend der Begriff „Bereitstellungspreis“ eingebürgert.
Die Bezahlung der Abschlussgebühr erfolgt nur in wenigen Ausnahmefällen direkt beim Vertragsabschluss, üblicher ist die Anrechnung auf die ersten Prämien oder bei einem Darlehen die Kürzung der zur Auszahlung gelangenden Summe um den entsprechenden Betrag. Zu den wenigen Fällen, in welchen eine Abschlussgebühr vom Kunden bei Vertragsabschluss gesondert zu leisten ist, gehört die Erhebung einer entsprechenden Kostenpauschale beim Neuabschluss einer Sachversicherung.
Die mit Abstand meisten Gesellschaften berechnen ihren Kunden in einem solchen Fall jedoch keine Abschlussgebühr, sondern kalkulieren die Vertriebskosten und Provisionen dauerhaft in die Versicherungsprämien ein. Nur wenige Versicherungen verlangen von ihren Kunden im Bereich der Sachversicherungen die Erstattung einer Abschlussgebühr, diese zeichnen sich zumeist durch besonders günstige Prämien aus, so dass der Kunde bei einem langfristigen Verbleib bei der gleichen Gesellschaft insgesamt weniger zahlt als bei Mitbewerbern, welche keine Abschlussgebühr verlangen. Klagen von Verbraucherschutzverbänden gegen die seltene Erhebung einer Abschlussgebühr für Sachversicherungen sind bislang nicht bekannt. Derartige Klagen wurden gegen die Abschlussgebühren bei Bausparverträgen jedoch eingereicht, zumal es keine attraktiven Angebote von Bausparkassen ohne eine solche Gebühr gibt.
Die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen ist mit ihrer Klage jedoch in letzter Instanz unterlegen, da die Abschlussgebühr besonders für die Werbung neuer Mitglieder verwendet wird und diese im Interesse des Bausparers ist. Der Richterspruch erklärt sich aus dem Sachverhalt, dass die Zuteilung des Darlehens schneller erfolgen kann, wenn die Bausparkasse viele weitere Verträge abschließt. Einige Bausparkassen gewähren eine Erstattung der Abschlussgebühr, wenn der Baukredit nicht in Anspruch genommen wird.
Bei Lebensversicherungen wird die Abschlussgebühr in der Regel mit den Beiträgen der ersten Versicherungsjahre verrechnet, so dass diese zunächst keinen Rückkaufwert aufweisen. Im Kreditwesen dient die Abschlussgebühr der Erstattung der Kosten für den Vertrieb einschließlich der positiven Prüfung des Kreditantrages. Sie ist häufig geringer, wenn der entsprechende Antrag online eingereicht wird. Die Abschlussgebühr fließt nicht in die Berechnung des nominellen Zinssatzes ein, wohl aber in die des effektiven Jahreszinses, welcher somit für einen Kostenvergleich alleine aussagekräftig ist.
Allerdings sollten vor der Entscheidung für einen konkreten Kredit auch weitere Faktoren wie das eventuelle Recht zur Aussetzung der Tilgung in Ausnahmefällen oder die Möglichkeit zu kostenlosen Sondertilgungen berücksichtigt werden. Da die Abschlussgebühr bei einem Darlehen zumeist direkt vom Auszahlungsbetrag abgezogen wird, ist die Beantragung einer ausreichend hohen Kreditsumme zu achten. Vermehrt finden sich Angebote für Kredite ohne Abschlussgebühren, bei welchen der komplette Kreditbetrag zur Auszahlung gelangt.
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