Was zählt alles zur Kategorie Kapitaleinkommen?
Unter der Kategorie Kapitaleinkommen werden all jene Einkünfte zusammengefasst, die durch die Anlage von Kapital entstehen. Wer etwa einer Firma durch den Kauf von Aktien oder Anleihen Geld zur Verfügung stellt, bekommt dafür eine Entschädigung in der entsprechenden Form ausgezahlt.
Während diese Entschädigung bei Aktien als Dividende bezeichnet wird und sich nach dem Erfolg des Unternehmens auf dem Markt richtet, ist bei Anleihen normalerweise eine Verzinsung festgeschrieben. Zusammen mit ähnlichen Einkünften fallen all diese Formen unter das Kapitaleinkommen. Allgemein lässt sich das Kapitaleinkommen also mit dem Lohn für die eigene Arbeit vergleichen.
Die Wirtschaftstheorie unterscheidet etwa zwischen zwei Produktionsfaktoren: Arbeit und Kapital. Für beide Faktoren müssen Unternehmen in der einen oder anderen Form zahlen. Arbeit wird mit Löhnen und Gehältern beglichen, während die Bereitstellung von Kapital mit Zinsen oder Dividenden belohnt wird. Bei der Versteuerung dieser unterschiedlichen Einkunftsarten gibt es allerdings einen wichtigen Unterschied im deutschen Steuerrecht. Das Einkommen, das Steuerpflichtige mit selbständiger oder nichtselbständiger Beschäftigung erzielen, wird anders besteuert als das Kapitaleinkommen. Für Arbeitseinkommen gilt die Einkommensteuer, die sich nach der Höhe des Einkommens richtet. Bei höheren Einkommen muss ein höherer Satz gezahlt werden, während der so genannte Grundfreibetrag, also das Existenzminimum, steuerfrei ist. Beim Kapitaleinkommen gibt es einen solchen progressiven Verlauf des Steuersatzes dagegen nicht.
Vielmehr gibt es auf diesem Gebiet seit dem Jahr 2009 die so genannte Abgeltungssteuer. Sie fällt für sämtliche Formen von Kapitaleinkommen an. Sie liegt seit ihrer Einführung bei 25 Prozent, vergleichbar zum Grundfreibetrag in der Einkommensteuer gibt es allerdings auch hier einen steuerfreien Grundbetrag. Dieser so genannte Sparerpauschbetrag liegt für Alleinstehende bei 801 Euro pro Jahr, für Verheiratete bei 1.602 Euro. Als Quellensteuer wird die Abgeltungssteuer direkt an der Quelle abgeführt.
Das bedeutet, dass eine Bank, bei der ein Anleger Wertpapiere oder Kapital angelegt hat, die Steuerschuld direkt an das Finanzamt überweist. Im Alltag heißt das, dass man bei einem Kapitaleinkommen, das über 801 Euro liegt, die Zahlung von Steuern nicht umgehen kann. Für Beträge bis zu dieser Höhe kann man allerdings einen Freistellungsauftrag stellen. In diesem Fall wird das Kapitaleinkommen von der Bank in voller Höhe an den Anleger ausgezahlt. Erst dann, wenn der Freibetrag überschritten ist, werden die Steuern fällig und die Bank überweist diese automatisch an das Finanzamt.
- Anmelden oder Registrieren um Kommentare zu schreiben