Bürgschaften im Vergleich
Während bei der Vergabe eines Darlehens an private Kreditkunden üblicherweise Bürgschaften ebenfalls von Privatpersonen gegeben werden, hat sich im gewerblichen Bereich die Gewährung einer Bürgschaft als spezielle Dienstleistung etabliert.
Bei einer privaten Bürgschaft berechnet der Bürge dem Kreditnehmer keine Kosten, so dass sich weder die Höhe des Darlehens noch die des Bürgschaftsbetrages auf die Finanzierungskosten auswirkt. Dennoch weicht der Bürgschaftsbetrag zumeist vom eigentlichen Kreditbetrag ab, da die Bank ihr möglicherweise entstehende Kosten infolge einer gerichtlichen Eintreibung der Forderung ebenso in diesen einrechnet wie ihre Zinsansprüche.
Allerdings darf ein privater Bürge nicht durch den Bürgschaftsbetrag wirtschaftlich krass überfordert werden, ein solcher Bürgschaftsvertrag wäre sittenwidrig und somit nichtig. Im gewerblichen Bereich werden Bürgschaften häufig in der Form einer Anzahlungsbürgschaft oder einer Gewährleistungsbürgschaft vergeben. In beiden Fällen haftet der Bürge, sobald der Schuldner einer vereinbarten und bezahlten Leistung diese nicht erbringen kann. Von besonders großer Bedeutung ist die Gewährleistungsbürgschaft im Baurecht, deren Vorhandensein bei Ausschreibungen durch die öffentliche Hand üblicherweise ausdrücklich eingefordert wird. Ersatzweise kann jeder Bauherr aber auch fünf Prozent der Rechnungshöhe einbehalten, wenn ihm gegenüber keine Gewährleistungsbürgschaft nachgewiesen wird. Wenn während der Laufzeit der Bürgschaft, welche bei Neubauten auf vier Jahre und bei Ausbesserungsarbeiten auf zwei Jahre beschränkt wird, Mängel auftreten und der Bauunternehmer insolvent ist, kann der Bauherr die Bezahlung der zur Mangelbehebung erforderlichen Kosten durch den Bürgen verlangen.
Die Anzahlungsbürgschaft stellt bei Lieferverträgen zwischen Kaufleuten ein gängiges Instrument dar. Mit ihrer Hilfe sichert sich der Besteller, dass er den Betrag einer geleisteten Anzahlung bei einer Insolvenz des Lieferanten nicht verliert. Im Geschäft mit privaten Kunden spielt die Anzahlungsbürgschaft fast nur in der Reisebranche eine Rolle, da die Übergabe des Reisesicherungsscheines bei der Buchung einer Pauschalreise gesetzlich vorgeschrieben ist. Sowohl die Anzahlungsbürgschaft als auch die Gewährleistungsbürgschaft kann von Banken und Versicherungen angeboten werden. Eine weitere Bedeutung nehmen Bürgschaften bei der Beantragung von Krediten durch Unternehmen ein, welche ohne diese spezielle Form der Sicherheit keine oder keine ausreichenden Darlehen erhalten können.
Für diese Fälle bestehen in jedem Bundesland besondere Bürgschaftsbanken, welchen die von ihnen vergebenen Bürgschaften ihrerseits vom Land und vom Bund zu fünfundsechzig bis achtzig Prozent rückverbürgt werden. Die Bürgschaftsbanken sichern mit Ausnahme weniger besonders förderungswürdiger Projekte die Kreditsumme zu maximal achtzig Prozent ab, so dass der Bürgschaftsbetrag geringer als der Kreditbetrag ist. Für die Gewährleistung einer gewerblichen Bürgschaft ist neben einer einmaligen Bearbeitungsgebühr eine jährliche Provision zu zahlen, deren Höhe sich nach dem Bürgschaftsbetrag richtet. Bei einer Anzahlungs- oder einer Gewährleistungsbürgschaft berücksichtigt der Verkäufer die entsprechenden Kosten bei seiner Preiskalkulation, so dass letztendlich der Kunde selbst für seine Absicherung bezahlt.
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