Basiszins als Grundlage zur Zinsberechnung
In den Nachrichten ist mit Abständen öfter die Meldung zu hören, dass die Deutsche Bundesbank die Basiszinsen verändert hat. Im Gegensatz zu einer Veränderung der Leitzinsen ist die Veränderung der Basiszinsen jedoch weder für Anleger noch für Kreditnehmer von Belangen, denn es handelt sich beim Basiszinssatz um einen Grundlagenzins, der vor allen Dingen im Zusammenhang mit einer noch nicht gezahlten Rechnung von Bedeutung sein kann.
Was genau ist der Basiszinssatz und worin besteht der Zusammenhang zwischen dem Basiszinssatz und säumigen Zahlungspflichtigen?
Zunächst einmal wird der Basiszins also von der Deutschen Bundesbank berechnet, und zwar in regelmäßigen Abständen. Die Berechnung erfolgt zweimal im Jahr, nämlich zu Jahresbeginn und nach den ersten sechs Monaten eine jeden Jahres. Die Berechnung nimmt die Bundesbank immer auf der Grundlage der gleichen "Berechnungsformel" vor. In der jüngeren Historie hat sich der Basiszinssatz deutlich verändert. Lag er Mitte 2008 noch bei 3,19 Prozent, so beträgt der aktuelle Basiszins Ende 2011 mittlerweile nur noch 0,37 Prozent. Sehr positiv ist diese Entwicklung vorrangig für diejenigen Schuldner, die eine offene Rechnung nicht innerhalb der vereinbarten bzw. vom Verkäufer gestellten Frist bezahlt haben. Diese säumigen Schuldner müssen nämlich - normalerweise ab dem 31. Tag nach Datum der Rechnung - für jeden Tag Verzugszinsen zahlen, an dem sie die Rechnung nicht bezahlen.
Lautet das Rechnungsdatum also zum Beispiel 31. Oktober 2011 und wurde in der Rechnung auf eine Zahlungsfrist von 30 Tagen aufmerksam gemacht, so kann der Rechnungssteller ab dem 1. Dezember Verzugszinsen berechnen, falls der Betrag bis dahin nicht beglichen wurde. Und genau für diese Verzugszinsen ist der Basiszins von Bedeutung. Der Rechnungssteller, meistens ein Verkäufer bzw. Lieferant einer Ware, muss sich nämlich bei der Berechnung der Verzugszinsen an Richtwerte handeln.
Man darf also keineswegs einfach zum Beispiel zehn Prozent Verzugszinsen berechnen, sondern die Verzugszinsen müssen auf der Basis des Basiszinssatzes berechnet werden. Und zwar dürfen die Verzugszinsen fünf (privater Schuldner) bzw. acht Prozent (gewerblicher Schuldner) höher als der jeweils aktuelle Basiszinssatz sein. Für die aktuelle Situation würde das bedeuten, ein gewerblicher Schuldner hat einen Verzugszins von 8,37 Prozent zu zahlen, falls er mit der Zahlung in Verzug geraten ist.
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