Steuerunterschiede von Schenkung und Erbschaft vergleichen

· Steuerunterschiede von Schenkung und Erbschaft vergleichen
Worauf sollte geachtet werden

Im deutschen Rechtssystem gibt es verschiedene Rechtsgeschäfte. Zu den bekanntesten Rechtsgeschäften gehört sicherlich die Eigentumsübertragung, die in Form eines Kaufs stattfindet.

Auch beim Mieten einer Wohnung oder eines anderen Sachwertes handelt es sich um ein bekanntes und alltägliches Rechtsgeschäft. Zwei weitere Rechtsgeschäfte, die ebenfalls alltäglich sind und daher in der Praxis sehr häufig eine größere Bedeutung haben, sind auf der einen Seite die Schenkung und auf der anderen Seite die Erbschaft.

Auch wenn es sich dabei um zwei ganz unterschiedliche Rechtsgeschäfte und "Vorgänge" handelt, so gibt es dennoch eine ganze Reihe von Gemeinsamkeiten, die die Erbschaft und die Schenkung miteinander verbindet. Aber natürlich gibt es auch einige markante Unterschiede. Von einer Erbschaft wird immer dann gesprochen, wenn der Erblasser, also die verstorbene Person, bereits zu Lebzeiten bestimmt hat, was mit seinem Vermögen nach dem Tod passieren soll. Bei der Erbschaft erklärt der Erblasser allerdings zu Lebzeiten lediglich seinen Willen, während die Schenkung im Prinzip einen Schritt weitergeht. Denn bei der Schenkung führt der Schenkende seinen Willen aus, und gibt ihn nicht nur bekannt, wie in Form eines Testamentes beim Vererben. Die Schenkung ist also oftmals im gewissen Sinne eine vorgezogene Erbschaft, denn in den meisten Fällen werden Personen beschenkt, die später ohnehin nach dem Tod des Schenkenden als Erben auftreten würden.

Prinzipiell kann der Schenkende bei der Schenkung aber natürlich frei nach seinem Willen bestimmen, wem er etwas schenken möchte. Eine weitere Gemeinsamkeit von Erbschaft und Schenkung besteht darin, dass es sich in beiden Fällen um zweiseitige Rechtsgeschäfte handelt. Bei der Erbschaft müssen die Erben die Erbschaft annehmen, denn ohne diese Annahme handelt es sich nicht um ein "Rechtsgeschäft".

Bei der Schenkung ist es ganz ähnlich, denn auch hier muss der Beschenkte zustimmen, indem er die Schenkung auch akzeptiert. Auch die Besteuerung ist in gewissen Grenzen eine Gemeinsamkeit. Denn sowohl bei der Schenkung als auch bei der Erbschaft ist nur ein Teil des übertragenen Gegenwertes steuerfrei, da es Steuerfreibeträge gibt. Über diese Freibeträge hinaus fällt dann jedoch eine Schenkungssteuer bzw. bei der Erbschaft eine Erbschaftssteuer an.