Einlagensicherung bei Geldanlagen
Viele Anleger sind auf der Suche nach einer sehr sicheren Kapitalanlage und daher spielt für diese Anleger auch eine große Rolle, wie sicher das investierte Kapital als solches ist. Es kommt diesen sicherheitsorientierten Anlegern also nicht nur darauf an, dass die Erträge garantiert sind und das Investment möglichst kein Kurs- oder Währungsrisiko aufweist, sondern auch das Emittentenrisiko soll möglichst nicht vorhanden sein.
Dieses Emittentenrisiko weitestgehend auszuschalten, zumindest bis zu bestimmten Anlagesummen, wird in Deutschland und auch in vielen anderen Ländern Europas bislang sehr gut durch die so genannte Einlagensicherung erreicht. Was genau ist die Einlagensicherung bei Geldanlagen? Wie der Namen bereits aussagt hat die Einlagensicherung die Aufgabe, die Kundeneinlagen zu sichern, und zwar für den Fall, dass der Emittent zahlungsunfähig werden sollte und daher das vom Kunden erhaltene Kapital nicht mehr zurückzahlen könnten.
Zumindest in Deutschland muss man zwischen zwei Systemen der Einlagensicherung unterschieden, während es in den meisten anderen Staaten nur ein eingleisiges Sicherungssystem gibt. Und zwar gibt es hierzulande zum einen die gesetzliche vorgeschriebene Einlagensicherung, die für alle Staaten des Euroraums gilt, und zum anderen auch noch die freiwillige Einlagensicherung vieler Banken durch die Einlagensicherungsfonds. Bei der gesetzlich vorgeschriebenen Einlagensicherung ist es so, dass Kundeneinlagen von derzeit bis zu 50.000 Euro zu einhundert Prozent abgesichert sein müssen, ohne das der Anleger wie zuvor einen Eigenanteil selber tragen muss. Dieser Schutz gilt jedoch nicht für alle Arten von Geldanlagen, sondern nur für Spareinlagen und Girokonten, sowie ebenfalls für Festgeldanlagen und Tagesgelder. Geldanlagen wie etwa Fonds, Aktien, Anleihen oder Zertifikate fallen nicht unter die Einlagensicherung. Ab dem Jahre 2011 wird die gesetzliche Einlagensicherung dann nochmals erhöht, denn dann sind Kundeneinlagen bis zu 100.000 Euro (je Anleger und Bank) geschützt.
Während viele Staaten nur diese Art der Einlagensicherung besitzen, gibt es in Deutschland noch ein zweites System, dass der privaten Einlagensicherungsfonds, denen nahezu alle deutschen Banken angeschlossen sind. Bei den Stützungsfonds bzw. Einlagensicherungsfonds der Sparkassen und der Volks- und Raiffeisenbanken (Genossenschaftsbanken) ist es so, dass die Kundeneinlagen auf den vier zuvor genannten Kontoarten in vollem Umfang und betraglich unbegrenzt abgesichert sind. Aber auch bei den anderen Banken ist die Einlagensicherung in der Regel ausreichend und liegt im Durchschnitt im zwei- bis dreistelligen Millionen Euro-Bereich pro Kunde. Die Höhe der Einlagensicherung richtet sich dort nach der Höhe des Eigenkapitals der jeweiligen Bank. Als Faustregel gilt hier, dass Einlagen der Kunde bis zur Höhe von 30 Prozent des Eigenkapitals der Bank geschützt sind, ebenfalls auf jeden Kunden gerechnet. Sollten diese beiden Einlagensicherungssysteme noch nicht ausreichend, gibt es zudem noch die unbegrenzte Staatsgarantie, hier würde also der Bund im „Notfall“ auch noch einspringen.
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Kommentare
Risiken von Banken Einlagensicherungen
Welche Arten von Geldeinlagen durch die Einlagensicherung geschützt sind ist leider noch immer nicht allen Anlegern bekannt. Daher ist es gut, dass in Ihrem Artikel darauf hingewiesen wird, bei welchen Anlageformen die Einlagensicherung greift. Ich habe allerdings generell insofern meine Probleme mit der privaten Einlagensicherung, als dass ich es im „Ernstfall“, also bei einer Pleite einer größeren Bank, für sehr unwahrscheinlich halte, dass die anderen Banken dann in der Lage sein werden, die theoretisch oftmals zweistelligen Millionen Euro Beträge je Kunde wirklich zurück zahlen zu können. Diese Gefahr hätte man vielleicht noch kurz erwähnen können.