Kapitalbeschaffung per Pensionsgeschäft
Im Finanzierungsbereich gibt es heute sicherlich einige Formen der Kapitalbeschaffung, die dem "gewöhnlichen" Kreditsuchenden noch gar nicht bekannt sind. Dazu gehört sicherlich auch das Pensionsgeschäft, denn auch dabei handelt es sich um eine Möglichkeit, sich bei einer Bank Kapital besorgen zu können.
Oftmals wird diese Form der Kapitalbeschaffung auch unter den Banken oder zwischen Banken und institutionellen Kunden und Geschäftskunden genutzt. Inhaltlich ist ein Pensionsgeschäft vereinfacht gesagt ein Wertpapierübertrag, der im Gegenzug mit einem Geldverleih verbunden ist. Um die Konstruktion solcher Pensionsgeschäfte zu verstehen, ist es in erster Linie wichtig zu wissen, wer an einem solchen Geschäft beteiligt ist. Und zwar ist das einerseits der so bezeichnete Pensionsgeber, der quasi Wertpapiere "in Pension" gibt. Auf der anderen Seite ist der sogenannte Pensionsnehmer die zweite beteiligte Partei. Der Pensionsnehmer erhält die Wertpapiere und verleiht im Gegenzug sein Kapital.
Beim Pensionsgeschäft sollte man nicht nur wissen, wer an dem Geschäft beteiligt ist, sondern darüber hinaus ist es ebenfalls wichtig, zwischen den zwei Arten von Pensionsgeschäften zu unterscheiden, die heutzutage in der Praxis vorkommen. Und zwar gibt es sowohl ein echtes als auch ein unechtes Pensionsgeschäft. Das echte Pensionsgeschäft ist dadurch gekennzeichnet, dass der Pensionsnehmer die vom Pensionsgeber erhaltenen Wertpapiere auf jeden Fall zu einem Zeitpunkt X wieder zurückgeben muss. Er hat also die Pflicht zur Rückübertragung. Beim unechten Pensionsgeschäft ist diese Pflicht nicht vorhanden, sondern der Pensionsnehmer kann sich frei entscheiden, ob er die Wertpapiere zurückgeben möchte oder nicht. Wenn er sich für die Rückgabe entscheidet, dann fließt natürlich auch das verliehene Kapital wieder an ihn zurück.
Pensionsgeschäfte sind am ehesten mit einem Kredit zu vergleichen, der durch die Übertragung von Wertpapieren an den Kreditgeber abgesichert wird. Denn beim Pensionsgeschäft erhält der Pensionsgeber ein Darlehen, welches er aufgrund der übertragenen Wertpapiere nutzen kann. Wie beim "normalen" Kredit, so wird auch beim Pensionsgeschäft zwischen den zwei Parteien vereinbart, welcher Betrag bei der Rückübertragung der Wertpapiere zu zahlen ist. Oftmals ist der Betrag etwas höher als das zuvor erhaltene Kapital, denn für die Geldüberlassung möchte der Pensionsnehmer natürlich einen angemessenen Zinssatz bekommen. Das Darlehen wird dann allerdings nicht in monatlichen Raten, sondern in der Regel in einer Summe zurückgezahlt.
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